Veranstaltungsanmeldung

SommerTreff auf der Landesgartenschau Neuss


14.00 - 17.00 Uhr
Der bdla nw möchte Sie, Ihre Freunde, Familien und Kollegen zum SommerTreff begrüßen.
Das Büro Franz Reschke Landschaftsarchitekten GmbH aus Berlin hatte 2023 im damaligen Wettbewerb den ersten Preis gewonnen und ist für alle Teile der Anlage bis einschließlich Leistungsphase 8 beauftragt. Die Schaffung eines Bürgerpark für alle Neusser*innen stand im Zentrum der Wettbewerbsauslobung. Das Konzept von Frank Reschke mit dem Arbeitstitel „Spuren der Zukunft“ überzeugte die Jury damals. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen! Mit 2.200 neuen Bäumen, großen Wiesen, einem Teich und einer Fülle von Biotopen auf 38 Hektar wird mit dem „Grünen Herz“ ein Naturerlebnis für die Menschen von heute und für kommende Generationen geschaffen.

Die Führung erfolgt durch Annette Nothnagel, Geschäftsführerin der Landesgartenschau Neuss gGmbH, das Büro Franz Reschke Landschaftsarchitektur sowie den mit der Bauausführung beauftragten Kollegen Axel Schütze und Guido Bauer.

Termin:
11.07.2026, 14:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Landesgartenschau Neuss GgmbH, Langemarckstraße 1, 41460 Neuss
Treffpunkt: Haupteingang Ost, hinter der Zutrittskontrolle

Teilnahmegebühr:
12.50 Euro (inkl. Eintritt, Handling und Führung)

Bitte beachten Sie:
Die Teilnahmegebühr in Höhe von 12.50 Euro ist vorab per Rechnung zu überweisen. Die Tickets werden nach Zahlungseingang versandt.
Stornierungen müssen bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltung eingegangen sein. Ansonsten wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig.

Veranstalter:
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla, Landesgruppe Nordrhein-Westfalen; Judith Dohmen-Mick, Scheifeshütte 15, 47906 Kempen

Nachfolgend melden Sie sich verbindlich für die Veranstaltung SommerTreff auf der Landesgartenschau Neuss am 11. Juli 2026 an.
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Stornierungsbedingungen

Ich stimme folgenden Stornierungsbedingungen zu: Für Tagungsanmeldungen, die nicht bis zwei Woche vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen werden, müssen die Kosten voll berechnet werden. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl behält sich der bdla vor, die Veranstaltung abzusagen.