Konjunkturpaket mit weitreichenden Auswirkungen für die Landschaftsarchitektur

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Der Bundestag hat am 2. Juli 2020 angesichts der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ein Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro beschlossen. Viele Maßnahmen sind erfreulich, etwa die zusätzliche Stärkung des Klimaschutzes und die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen und Kommunen.

Foto: Radosław Drożdżewski (Zwiadowca21), Wikimedia, Lizenz CC BY-SA 4.0, Bearbeitung: bdla

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Städte und Gemeinden sind gefordert bei Klimaanpassung

Nachdem das Konjunktur- und Zukunftspaket aber kaum direkte Anreize für Maßnahmen der Klimafolgenanpassung setzt, sind die Städte und Gemeinden zum Handeln aufgerufen. Sie müssen die jetzt entstehenden Spielräume für zusätzliche Maßnahmen zur Klimaanpassung nutzen und die Grüne Infrastruktur stärken. Möglich wird das insbesondere durch folgende im Konjunkturpaket angekündigten Vorhaben:

  • Die spürbare finanzielle Entlastung der Kommunen insgesamt,
  • die Bereitstellung von einer Milliarde Euro zusätzlich in diesem und im nächsten Jahr für den Ausbau von Kindergärten, Kitas und Krippen,
  • die Beschleunigung des Investitionsprogramms für den Ausbau von Ganztagsschulen und - betreuung,
  • die Aufstockung der Programme aus der Gemeinschaftsausgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" um 500 Mio. Euro,
  • die zusätzliche Unterstützung der nationalen Klimaschutzinitiative in Höhe von 100 Mio. Euro,
  • Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen
  • zusätzliche Mittel zur Ufersanierung und den Umbau von Wasserstraßen.

Wirkungen auf Planungsbüros und Landschaftsarchitekten

Einige Maßnahmen führen für den Berufsstand zu Veränderungen der ökonomischen Bedingungen:

  • Senkung der Mehrwertsteuer,
  • temporäre Vereinfachung des Vergaberechts bei öffentlichen Vorhaben,
  • Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge,
  • steuerlicher Verlustrücktrag,
  • degressive Abschreibung für Abnutzung.

Von Bedeutung für die Planungspraxis sind beispielweise die Ziele:

  • Programm zur Entbürokratisierung,
  • Beschleunigung des Planungsrechts,
  • Vereinfachung des Vergaberechts,
  • europarechtskonforme materielle Präklusion.

Zur Akzeptanzsteigerung erhalten die Bundesländer beim Ausbau der Erneuerbaren Energie die Möglichkeit, Mindestabstände von 1.000 Metern bei Windkraftanlagen festzulegen.

Maßnahmenpapier der Planungs- und Bauwirtschaft zur Umsetzung

Zentrale Vorschläge zu einer Belebung der Konjunktur durch die Planungs- und Baubranche, welche durch verschiedene Positionspapiere an die Politik herangetragen wurden, haben in das Gesetz Eingang gefunden.

Kaum abgebildet wurde allerdings die immense Bandbreite möglicher Handlungsfelder der Planungs- und Baubranche, wie zum Beispiel eine stadträumlich relevante Klimaanpassung, die Mobilitätswende und die Transformation unserer Städte, eine Qualifizierung der öffentlichen Räume oder die Förderung des sozialen Wohnungsbaus.

Dennoch gilt es, das Konjunkturpaket zielgerichtet, zügig, vollständig und in hoher Qualität umzusetzen. Die Planungs- und Baubranche bietet das Potenzial, eine enorme konjunkturaktivierende Wirkung von hohem gesellschaftlichem Wert zu entfalten.

Die Planungs- und Bauwirtschaft schlägt dabei vier Handlungsfelder vor:

  • Maßnahmen für den Klimaschutz,
  • Maßnahmen für die öffentliche Infrastruktur und Daseinsvorsorge,
  • Maßnahmen für die digitale Infrastruktur,
  • Maßnahmen zur Stabilisierung städtischer und ländlicher Funktionen.
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