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Änderung der Vergabeverordnung: beträchtliche Auswirkungen befürchtet

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Der Bundesrat hat am 16.06.2023 mehrheitlich einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die durch eine Änderung der Vergabeverordnung voraussichtlich dazu führen wird, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben künftig nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssen. Die Planerverbände haben bereits im März 2023 ein kritisches Positionspapier hierzu entwickelt, die der bdla u. a. neben der BAK, BIngK, BDA und SRL mitgezeichnet hat.

Befürchtet werden massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt und deutlich aufwändigere Verfahren. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe gehen davon aus, dass es zukünftig vermehrt zu Total- und Generalunternehmervergaben kommen wird. In einem eigenen Artikel wird bdla-Justiziar Dr. Sebastian Schattenfroh in der nächsten Ausgabe der Verbandszeitung die möglichen Auswirkungen dezidiert für den Berufsstand aufbereiten. Der Arbeitskreis Ökonomie wird sich ebenfalls dieses Themas annehmen und erste Einschätzungen aus der Berufspraxis erörtern. Die Stellungnahme der Planerverbände finden Sie hier...

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