Koalitionsvertrag des Großen Koalition
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CDU/CSU und SPD haben am 7. Februar 2018 einen Koalitionsvertrag für die Große Koalition vorgelegt.
Nach dem positiven Votum der SPD-Mitglieder wird die Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen. Worauf müssen sich Landschaftsarchitekten und der bdla einstellen?
Wir haben den 177-seitigen Koalitionsvertrag für Sie gelesen und aus dem Blickwinkel des Berufsstandes ausgewertet. Auf vier Seiten werden die wesentlichen Festlegungen aufgelistet, die Landschaftsarchitekten, die Landschaftsarchitektur sowie die künftige Aktivitäten des bdla unmittelbar und besonders betreffen. Wesentliche thematische Stichworte im Koalitionsvertrag haben wir, zum schnellen Lesen, für Sie unterstrichen.
Der Koalitionsvertrag enthält, was nicht überrascht, eine Reihe bekannter politischer Handlungsfelder. So geht es um die Flexibilisierung und das Volumen der künftigen Städtebauförderung. Die Umsetzung des Weißbuchs Stadtgrün wird angesprochen. Wie üblich soll das Planungsrecht verändert und die Planung beschleunigt werden. Die Ländliche Entwicklung wird vergleichsweise stark betont. Die HOAI wird politisch gestützt, BIM soll verstärkt eingeführt werden. Auch die Bundeskompensationsverordnung ist wieder auf der Tagesordnung.
Nach dieser ersten Auswertung werden im bdla nun Positionen erörtert und Aktivitäten definiert. Ein erster parlamentarischer Abend wird im April 2018 in Berlin stattfinden.
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