Bund Deutscher Landschaftsarchitekten hat erste Analyse vorgenommen
„Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.“ – lautet die Überschrift des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode. Auf 124 Seiten findet sich viel Neues, aber auch Altbekanntes.
„Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird auf der Grundlage des Bundesratsbeschlusses schnellstmöglich weiter modernisiert“, heißt es denn auch nicht unerwartet im Koalitionsvertrag. An derselben Stelle erfolgt ein Bekenntnis zur Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als besonders wichtigem Wirtschaftszweig. „Wir stehen dafür, dass ihre Leistungen den Stellenwert im öffentlichen Bewusstsein erhalten, der ihrem Anteil an der Bruttowertschöpfung entspricht. (…) Die Baukultur gehört zu identitätsstiftenden Markenzeichen einer Nation. Wir wollen daher das öffentliche Bewusstsein für die Baukultur weiter unterstützen.“
Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise ist ein zentrales Anliegen der neuen Regierung, Investitionsbremsen zu lösen. Dabei wirken nach Auffassung der Koalitionäre Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung „wie ein Wachstumsprogramm zum Nulltarif“. Geprüft wird, wo Initiativen ergriffen werden können, um Genehmigungsverfahren zu verkürzen/zu beschleunigen. „Insbesondere streben wir an, in Abstimmung mit den Ländern Genehmigungsverfahren im Baurecht zu straffen.“
Gleichzeitig sollen die Planungsziele im Bauplanungsrecht weiterentwickelt werden. Der Klimaschutz – herausragende umweltpolitische Herausforderung unserer Zeit – erhält dabei einen besonderen Stellenwert. „Es gilt, den Klimaschutz zu verankern, den Vorrang der Innenentwicklung zu stärken und die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren. Dazu werden wir das Baugesetzbuch (BauGB) anpassen und weiterentwickeln. Ferner werden wir die Baunutzungsverordnung (BauNVO) umfassend prüfen.“
Im Kapitel Naturschutz gibt es eine klare Aussage zur Eingriffsregelung. So will man den Bundesländern die Kompetenz geben, beim Ausgleich von Eingriffen in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzustellen. Das war schon der Knackpunkt bei der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes. Hier gilt es für den bdla, schnell aktiv zu werden und Überzeugungsarbeit zu leisten. Generell setzt die Koalition auf Kooperation mit dem Betroffenen also auf den Vorrang des Vertragsnaturschutzes. „Die Nutzung von Ökokonten unterstützen wir nachhaltig.“ Weitere Vorhaben sind die Erarbeitung eines Bundesprogrammes zur Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt und ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ als Grundlage für den Bau von Querungshilfen im Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren. Hier bieten sich fachlich interessante Ansätze.
Postuliert wird, dass die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innenbereich Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. vor Entwicklungen im Außenbereich haben muss. Es ist vorgesehen, gemeinsam mit den Kommunen Instrumente zur Gestaltung der Innenentwicklung zu erstellen. „Brachflächenkataster, Managementpläne, ein zoniertes Satzungsrecht der Kommunen und finanzielle Anreizinstrumente wollen wir weiterentwickeln.“ Beibehalten werden soll die Städtebauförderung, da sie einen unverzichtbaren Beitrag zur lebenswerten Gestaltung von Städten und Gemeinden leistet.
Was im Besonderen und en Detail für das Berufsfeld der Landschaftsarchitekten von Bedeutung ist, wird der Verband mit und in seinen Arbeitsgremien prüfen und sich positionieren.
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