Neu initiiert wurde vom Bund deutscher Baumschulen BdB die ‚Zertifizierungsgemeinschaft gebietseigene Gehölze‘ (ZgG) inklusive online-Portal mit Informationen zur Verwendung und Ausschreibung gebietseigener Gehölze.
Die ZgG ist ein Zusammenschluss von Baumschulen, die gebietseigene Gehölze produzieren und handeln. Die ZgG möchte damit konsequent und bundesweit einheitlich die Inhalte des ‚Leitfadens zur Verwendung gebietseigener Gehölze‘ des Bundesumweltministeriums umsetzen. Die teilnehmenden Betriebe werden durch eine neutrale Zertifizierungsstelle geprüft.
Hintergrund ist die Regelung in § 40 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetz, demgemäß das Ausbringen von Pflanzen gebietseigener Arten in der freien Natur der Genehmigung der zuständigen Behörde bedarf. Hieraus leitet das Bundesumweltministerium ab, dass künftig in der freien Natur nur noch gebietseigene Gehölze ausgebracht werden dürfen. Zur Erleichterung wurde eine 10-jährige Übergangsregelung bis zum 1. März 2020 geschaffen, in der gebietseigene Gehölze vorzugsweise verwendet werden sollen. Erst danach gilt die neu gestaltete Genehmigungspflicht uneingeschränkt.