bdla-Arbeitskreis Ausbildungswesen tagte am 8./9. April 2005 in Höxter
Mit der Einführung von Bachelorstudiengängen besteht die akute Gefahr, dass studienbegleitende Praktika als Kernbestandteile der Curricula zukünftig entfallen. Vor diesem Hintergrund wurde die Problematik vom bdla-Arbeitskreis Ausbildungswesen am 8./9. April 2005 in Höxter diskutiert. Studienbegleitende Praxisphasen sind ein wichtiger und bewährter Bestandteil der Hochschulausbildung in der Landschaftsarchitektur. Die Diplomprüfungsordnungen der meisten Ausbildungsstätten sehen daher ein Praxissemester nach dem Vordiplom vor, um das theoretisch erworbene Wissen in der Praxis zu vertiefen und wichtige Erfahrungen im Berufsfeld zu sammeln. Mit der Einführung von Bachelorstudiengängen besteht nunmehr die akute Gefahr, dass studienbegleitende Praktika als Kernbestandteile der Curricula zukünftig entfallen. Dies würde zu deutlichen Qualitätseinbußen in der Ausbildung führen, denn in Planungsbüros, Behörden und ausführenden Betrieben hat sich gezeigt, dass Studienabsolventen ohne Praxiserfahrung weniger gut auf den Berufsalltag vorbereitet sind, was auch erklärt, dass sie deutlich schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt haben.
Vor dem Hintergrund der Einführung sechssemestriger Bachelorstudiengänge an der Fachhochschule Lippe und Höxter, Abteilung Höxter, und an der FH Wiesbaden, Standort Geisenheim, wurde die Problematik vom bdla-Arbeitskreises Ausbildungswesen am 8./9. April 2005 in Höxter diskutiert. Deutlich wurde, dass innerhalb eines nur noch dreijährigen Studiums kein verpflichtendes Praxissemester realisiert werden kann. Dies ist einerseits auf rechtliche und politische Restriktionen zurückzuführen, andererseits auf die Kürze des Studiums und die Breite des zu vermittelnden Wissens. Hier müssen die Hochschulen Möglichkeiten prüfen, wie studienbegleitende Praxisphasen dennoch verpflichtend oder notfalls auch auf freiwilliger Basis implementiert werden können. Insgesamt empfiehlt der bdla mehrere Praktika sowohl vor als auch während des Studiums mit einer Mindestdauer von zusammen 12 Monaten.
ASAP-Standards für Landschaftsarchitektur-Studiengänge
Die Position des bdla basiert im Wesentlichen auf den „Fachlichen Standards für die Akkreditierung von Studiengängen der Landschaftsarchitektur“ der ASAP, des Akkreditierungsverbundes für Studiengänge der Architektur und Planung. Darin heißt es: „Die berufspraktische Tätigkeit einschließlich begleitender Lehrveranstaltungen während des Studiums ist ein wichtiger Teil der Landschaftsarchitekturausbildung. Sie soll und kann nicht die Hochschulausbildung oder Teile davon ersetzen oder nachbessern. Praxis soll das nicht Erlernbare erfahrbar machen. Praxisperioden (Praktika) sind ein wesentlicher Bestandteil der Curricula.“ (ASAP-Standards, 2. Auflage 2004)
Praktikum vor Aufnahme des Studiums
„Vor Aufnahme des Studiums muss ein Praktikum in einem ausführenden Betrieb oder einer entsprechenden Behörde von mindestens drei Monaten Dauer abgeleistet werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, eine Lehre im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau abzuschließen. Das Praktikum bzw. die Lehre dient der Überprüfung des Studienwunsches und bringt wertvolle Erfahrungen in das Studium ein.“ (s. ebenda)
In Erweiterung der ASAP-Standards empfiehlt der bdla ein mindestens sechsmonatiges Vorpraktikum, das nicht im Büro, sondern als „Draußenpraktikum“ Erfahrungen im Umgang mit Pflanzen und Materialien sowie soziale Kompetenzen vermitteln soll. Selbst wenn nicht zwingend vorgeschrieben könnte ein solches Praktikum von den Hochschulen über die Vergabe von Bonuspunkten, die die Chance auf einen Studienplatz verbessern, gefördert werden.
Studienbegleitende Praxisphasen
„Für einen Studiengang in Landschaftsarchitektur ist eine Zwischenpraxis im Büro […] von mindestens drei Monaten Dauer in einem zusammenhängenden Zeitintervall erforderlich, um das bereits erworbene Wissen anzuwenden, Fähigkeiten einzuüben und in der Praxis zu vertiefen. Eine kontinuierliche Verbindung während des Praktikums mit der jeweiligen Hochschule in Form von betreutem Erfahrungsaustausch, begleitenden Lehrveranstaltungen und einem bewerteten Abschlussbericht ist erforderlich.
Durch Praktika und Praxisphasen darf es nicht zu einer Verkürzung des akademischen Zeitraums der Ausbildung kommen, der bei konsekutiven Studiengängen mindestens vier Jahre im Vollzeitstudium betragen muss […]. Die Gesamtdauer der Ausbildung wird sich also entsprechend verlängern. Die Anforderung nach Praxis ist umzusetzen in Praxisphasen außerhalb der Vorlesungszeiten bzw. in einer empfohlenen Praxisphase zwischen Bachelor- und Masterstudium.“ (s. ebenda)
Abweichend von den ASAP-Standards plädiert der bdla für studienbegleitende Praktika von insgesamt mindestens sechs Monaten Dauer, die im Gegensatz zum Vorpraktikum im Planungsbüro, einer Behörde o.ä. durchzuführen sind. Diese Praxisphasen sollten frühestens im 5. Fachsemester vorgesehen sein, damit die Studierenden bereits über ausreichend theoretisches Wissen verfügen, das sie im Praktikum umsetzen bzw. anwenden sollen. Auslandspraktika sind zu fördern.
Angebot der Verbände
Der bdla sowie BGL, BdB, DGGL, FLL und GALK bieten den Hochschulen ihre Unterstützung bei der Gestaltung der Praktika an, u.a. auch bei der Suche nach geeigneten Praktikumsstellen und der Frage, welche Kompetenzen im Praktikum vermittelt werden sollen und können. Vor dem Hintergrund der Einführung von Bachelor- und Master-Abschlüssen, der zunehmenden Internationalisierung von Ausbildung und Berufswelt und breiter werdenden Aufgabenfeldern in der Landschaftsarchitektur ist es notwendig, den Dialog zwischen Hochschulen und Verbänden zu intensivieren. Gemeinsames Ziel muss sein, das Studium den sich wandelnden Anforderungen anzupassen, um qualifizierten Nachwuchs auszubilden und die Absolventen optimal auf die Berufspraxis und den hart umkämpften Arbeitsmarkt vorzubereiten.
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