Campus Landschaftsarchitektur
Der bdla möchte in aller Kürze informieren über:
Berufsbild und Tätigkeitsfelder
- Studium und Studiengänge
- Studienvoraussetzungen und Praktikum
- Kammerfähigkeit und Kammereintrag
- Berufsaussichten und Verdienst
- Jobsuche und Berufseinstieg
- Wettbewerbe für Studierende und Absolventen
Detaillierte Statements des bdla zum Thema Ausbildung finden Sie hier.
Berufsbild und Tätigkeitsfelder
Landschaftsarchitekten verbinden gestalterische und planerische Kompetenzen mit der Kenntnis ökologischer Zusammenhänge im bebauten Raum wie in der freien Landschaft. In freien Planungsbüros sowie in Garten-, Grün- und Umweltämtern nehmen sie damit in der Freiraumplanung sowie der Landschaftsentwicklung eine Schlüsselstellung ein. Sie planen und gestalten öffentliche wie private Freiräume, vom Stadtpark über Spiel- und Sportanlagen bis zum Hausgarten, und entwickeln übergeordnete Konzepte für die Landschafts-, Regional- und Stadtplanung.
Detaillierte Informationen zum Berufsbild und den Tätigkeitsfeldern finden Sie hier (pdf-Datei).
Insgesamt gibt es in Deutschland 15 Universitäten und Fachhochschulen, an denen Studiengänge der Landschaftsarchitektur angeboten werden, wobei deren Bezeichnung variieren kann, z.B. „Freiraumplanung“, „Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung“ oder „Landschafts- und Freiraumentwicklung“. Schlossen die Studiengänge bisher mit dem Diplom ab, so wurde an den meisten Hochschulen inzwischen auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt. Nach einem sechs- bis maximal achtsemestrigen Bachelorstudium besteht die Möglichkeit, entweder direkt in die Berufspraxis zu gehen, oder sich im Rahmen eines Masterstudiums weiter zu qualifizieren.
Das Studium schließt mit dem akademischen Grad „Bachelor (bzw. Master) of Science“ oder „Bachelor (bzw. Master) of Engineering“ ab. Dieser Abschluss berechtigt noch nicht dazu, sich Landschaftsarchitekt zu nennen. Voraussetzung hierfür ist der Eintrag bzw. die Registrierung bei einer Architektenkammer der Länder, siehe Kammerfähigkeit.
- Liste aller Landschaftsarchitektur-Studiengänge in Deutschland (pdf-Datei).
- Liste von Studiengängen in Randbereichen der Landschaftsarchitektur (pdf-Datei).
Für Informationen zu Beruf und Studium siehe auch BERUFENET, ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit.
Studienvoraussetzungen und Praktika
Neben der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife als Zugangsvoraussetzung bedarf es an vielen Hochschulen eines mehrwöchigen Praktikums vor Beginn des Studiums. In Erweiterung dessen empfiehlt der bdla allen Studieninteressenten ein mindestens halbjähriges Vorpraktikum, das nicht im Büro, sondern als „Draußenpraktikum“ Erfahrungen im Umgang mit Pflanzen und Materialien vermitteln soll, Noch besser wäre eine gärtnerische Ausbildung, vorzugsweise im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (siehe auch Pressemitteilung von April 2005.)
Zusätzlich sind im Curriculum fast aller Studiengänge sogenannte Zwischenpraktika vorgesehen, die dazu dienen, das im Studium bereits erworbene Wissen anzuwenden, Fähigkeiten einzuüben und in der Praxis zu vertiefen. Selbst wenn die Studien- und Prüfungsordnungen vieler Hochschulen z.T. andere Regelungen vorsehen, empfiehlt der bdla generell allen Studierenden eine mindestens sechsmonatige Zwischenpraxis, ggf. auch auf freiwilliger Basis. Denn die Erfahrung in Planungsbüros und Behörden zeigt, dass Studienabsolventen mit fundierten praktischen Erfahrungen besser auf den Berufsalltag vorbereitet sind und deutlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Die Zwischenpraxis sollte in einem Planungsbüro oder einer entsprechenden Behörde durchgeführt werden.
Kammerfähigkeit und Kammereintrag
Die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" ist gesetzlich geschützt, ebenso wie z.B. beim Rechtsanwalt, Arzt oder Apotheker. Nur diejenigen, die Mitglied einer Architektenkammer sind, dürfen sich „Landschaftsarchitekt“ nennen (bzw. „Architekt“, „Innenarchitekt“ oder „Stadtplaner“). Die Architektenkammern der Länder als Körperschaften des öffentlichen Rechts nehmen dabei mittelbar staatliche Aufgaben wahr.
Voraussetzung für die Eintragung bei einer Architektenkammer ist ein Fachstudium im Bereich der Landschaftsarchitektur von mindestens sechssemestriger Dauer, in einigen Bundesländern auch mindestens achtsemestriger Dauer. Darüber hinaus muss nach Ende des Studiums eine berufspraktische Tätigkeit von zwei bis drei Jahren nachgewiesen werden. Genaueres ist in den Architekten- und Baukammergesetzen der Länder geregelt. Für detaillierte Auskünfte stehen die Eintragungsausschüsse der Architektenkammern zur Verfügung.
Selbstverständlich können Studienabsolventen auch ohne Kammereintrag angestellt oder freiberuflich tätig sein. Sie dürfen in ihrer Berufs- oder Bürobezeichnung jedoch nicht das Wort oder den Wortbestandteil „Architekt“ oder „Architektur“ verwenden. Außerdem können in der Regel nur diejenigen an Architektenwettbewerben teilnehmen, die in der Architektenliste eingetragen sind.
Berufsaussichten und Verdienst
Wie sich die Berufs- und Beschäftigungsaussichten in den kommenden Jahren entwickeln werden, ist nicht eindeutig vorhersehbar. Aktuell kann die Lage so charakterisiert werden, dass gut ausgebildete Fachleute gerade in Süddeutschland stark nachgefragt sind, allerdings bei relativ geringen Gehältern im Vergleich zu anderen akademischen Berufen. Einige Architektenkammern führen hierzu regelmäßig Gehaltsumfragen durch. Im Ergebnis betrug das durchschnittliche Gehalt im Berichtsjahr 2007 in den Architektur- und Planungsbüros 41 Tsd. Euro und im öffentlichen Dienst 51 Tsd. Euro, siehe Homepage der Bundesarchitektenkammer.
Einen eigenen Tarifvertrag für Landschaftsarchitekten gibt es nicht. Zur Orientierung kann der Tarifvertrag zwischen ver.di und ASIA, dem Arbeitgeberverband selbständiger Ingenieure und Architekten, dienen. Der Tarifvertrag kann bei ASIA bestellt werden.
Zur Ertrags- und Kostenstruktur freier Planungsbüros wurde im Jahr 2007 im Auftrag der Bundesarchitektenkammer das so genannte Hommerich-Gutachten erstellt. Die Ergebnisse sind überwiegend ernüchternd. Bspw. erwirtschaftet nur ein Drittel aller Ein-Personen-Büros Überschüsse von über 30 Tsd. Euro, inklusive Gehalt des Büroinhabers. Gute bis sehr gute wirtschaftliche Ergebnisse mit Überschüssen von über 50 Tsd. Euro erzielte bundesweit nur gut jedes Zehnte dieser Ein-Personen-Büros und ein Drittel der kleinen Büros mit bis zu vier Werktätigen. Detaillierte Infos können der Homepage der Bundesarchitektenkammer entnommen werden.
Für die Jobsuche gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: die Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen und die Initiativbewerbung. Um nach Jobangeboten zu recherchieren, möchten wir die bdla-Jobbörse empfehlen. Dort sind aktuelle Stellenangebote aus dem gesamten Bundesgebiet zu finden, ebenso wie die Möglichkeit besteht, selbst ein Stellengesuch aufzugeben. Einen breiten, bundesweiten Überblick über aktuelle Angebote bietet außerdem der Informationsdienst „arbeitsmarkt Umweltschutz und Naturwissenschaften“, eine wöchentliche Publikation des Wissenschaftsladens Bonn.
Bemerkenswert ist, dass allgemein nur ein Drittel der Stellen über Ausschreibungen besetzt werden, die weitaus meisten Arbeitsplätze aber intern oder an Initiativbewerber vergeben werden.
Hilfreich für den Berufseinstieg ist auch, bereits praktische Erfahrungen im Planungsbüro gesammelt zu haben, insbesondere im Rahmen studienbegleitender Praktika. Mitunter ergibt sich aus einem früheren Praktikum heraus direkt eine Erstanstellung.
Wettbewerbe für Studierende und Absolventen
Der bdla lobt verschiedene Studenten- und Nachwuchswettbewerbe aus oder ist an deren Auslobung beteiligt. Teilnahmeberechtigt sind Studenten und/oder Absolventen aus dem gesamten Bundesgebiet oder aus einzelnen Bundesländern.
- Nachwuchswettbewerb der bdla-Landesgruppe Niedersachsen+Bremen
Teilnahmeberechtigt sind Studierende und Absolventen aus Niedersachsen und Bremen - Nachwuchswettbewerb der bdla-Landesgruppe Bayern
Teilnahmeberechtigt sind Studierende und Absolventen der FH Weihenstephan sowie der TU München - Nachwuchswettbewerb der bdla-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen
Teilnahmeberechtigt sind Studierende und berufstätige Planer bis zum Alter von 35 Jahren - Studentenwettbewerb Mitteldeutschland der bdla-Landesgruppen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Teilnahmeberechtigt sind Studierende der jeweiligen Bundesländer - Prämierung herausragender Abschlussarbeiten der bdla-Landesgruppe Baden-Württemberg
Ausgezeichnet werden Absolventen der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen - Peter-Joseph-Lenné-Preis des Landes Berlin
Teilnahmeberechtigt sind Studierende und berufstätige Planer bis zum Alter von 35 Jahren - International Student Design Competition der International Federation of Landscape Architects (IFLA)
Teilnahmeberechtigt sind Studierende aus aller Welt
© bdla / www.bdla.de / aktualisiert am 07. Januar 2010 |
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