Neue HOAI tritt am 01.01.2021 in Kraft

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Der Bundesrat hat am 06.11.2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Änderungen zugestimmt. Die Verordnung wurde am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit kann die geänderte HOAI wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Foto: TolikoffPhotography, istockphoto.com

Die neue HOAI bietet einen Orientierungsrahmen für die Kalkulation der Honorare für Architekten und Ingenieure. Verbände und Kammern der Architekten und Ingenieure hätten jedoch sich gewünscht, dass in der neuen HOAI deutlich gemacht würde, dass die Honorare auch in Zukunft angemessen sein müssen. Dies ist mit Abstrichen gelungen. Zwar nicht in der Verordnung selbst, sondern in deren Begründung und in der Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der HOAI finden sich deutliche Hinweise zur Angemessenheit von Honoraren.

Dr. Volker Schnepel, Leiter der Rechtsabteilung der Bundesarchitektenkammer, informiert im Deutschen Architektenblatt, welche wesentlichen Änderungen zu erwarten sind.

Serviceleistungen des bdla

Exklusiv für seine Mitglieder bereitet der bdla folgende Serviceleistungen zur Novellierung der HOAI vor:

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