Berlin/Brandenburg

Arbeitskreis Landschaftsplanung: Klimaschutz-Urteil des BVerfG

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Im April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Beschluss zum Klimaschutzgesetz eine wohl historische Entscheidung bekanntgegeben. Anlass genug, dass sich die Mitglieder des Arbeitskreis Landschaftsplanung mit den Konsequenzen in ihrer Sitzung am 4. Juli 2021 befassten.

Die Richter stärkten bekanntlich die Rechte junger Menschen und künftiger Generationen. Die Staatszielbestimmung in Art. 20a des Grundgesetzes ist künftig konkreter Anknüpfungspunkt rechtlicher und fachlicher Kontroversen. Diese bindende und justiziable Norm könnte auch für die Umweltplanungen und -prüfungen mittelbare Auswirkungen haben. Der AK erörterte die Konsequenzen für einen künftigen, speziellen Fachbeitrag Klimaschutz.

Alle Arbeitskreismitglieder bestätigten die mutmaßlich deutlich zunehmende Bedeutung der Klimaschutzbelange in Planungen und bei der Gewichtung zwischen den diversen Umweltbelangen. Die vielfältigen Aspekte sollen in einer Schwerpunktsitzung zum Thema im Herbst 2021 vertieft werden.

Die deutliche Kritik des bdla am Insektenschutzgesetz hat wohl dazu beigetragen, dass die neue Norm zum Grünordnungsplan vollständig überarbeitet worden ist. Die Neufassung des GOP-Paragraphen stellt nun eine sinnvolle Definition des GOP dar. Edith Schütze hat in einem Online-Seminar am 1. September 2021 das Thema und seine konkreten Auswirkungen auf Freiraum- und Landschaftsplanung erläutert. Prof. Catrin Schmidt stellte in diesem thematischen Zusammenhang das Positionspapier »Stärkung und Qualifizierung der Landschaftsplanung im bebauten Raum!« dem AK vor. Die Anwesenden begrüßten die Veröffentlichung.

Über die Vorbereitungen einer HOAI-Novelle in der nächsten Legislatur wurde informiert. Diverse KollegInnen aus dem Umfeld des Arbeitskreises Landschaftsplanung sind in die Aktivitäten eingebunden; u. a. Kerstin Berg, Peter Hermanns, Georg Grobmeyer, Dr. Dieter Günnewig, Dr. Johannes Gnädinger.


Quelle: bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 3/2021

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