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Sachverständigenanhörung zu BauGB & BauNVO

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Am 22.02.2021 fand die erste öffentliche Sachverständigenanhörung im Bauausschuss, zum Entwurf eines Gesetzes zur Baulandmobilisierung im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) im Bundestag statt (19/24838, 19/26023). Eingeladen waren Verbände sowie Vertreter der Immobilien- und der Wohnungswirtschaft. Diese äußerten ihre Kritik am Regierungsentwurf.

Wiedereinführung des § 13b BauGB

So äußerte sich Johannes Bohl, Fachanwalt für Verwaltungsrecht,  im Namen der UVP-Gesellschaft zur Wiedereinführung des §13b BauGB wie folgt: „Die Neuauflage der erleichterten Bebauung in Außenbereichen ist nicht zielführend für mehr bezahlbaren Wohnraum. Von dieser Ausnahmeregelung machen vorwiegend kleinere Gemeinden für Einfamilienhausbebauung Gebrauch. Geschosswohnungsbau, noch dazu in Ballungsräumen, sei damit bisher kaum entstanden.“ Die geplante Neuregelung wird nahezu von allen Verbänden und Fachleuten, auch vom bdla, abgelehnt.

Sektoraler Bebauungsplan

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kritisierte bei dem regulatorischen Kernstück des Gesetzesentwurfs, dem neuen sektoralen Bebauungsplan, dass wichtige Festsetzungsmöglichkeiten, wie beispielsweise zur Erschließung und zu sozialer Infrastruktur fehlen. Für erforderlich hält die Bundesvereinigung auch eine Regelung zur Beteiligung Privater an der sozialen und/oder grünen Infrastruktur. „Erst darüber kann ein Äquivalent zu qualifizierten Bebauungsplänen geschaffen werden.“

Der bdla verfolgt das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland weiter und wird nach Beschluss des Gesetzes ein entsprechendes Online-Seminar zu den Inhalten anbieten.

Weitere Informationen zum Baulandmobilisierungsgesetz

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