Nachrichten

Stärkung und Qualifizierung der Landschaftsplanung im bebauten Raum!

UI-Optionen: Sponsorenfeld
Anzeige Text im Grid: Nein

Von Prof. Dr.-Ing. Catrin Schmidt

Der Klimawandel gewinnt an Geschwindigkeit und ist mit zunehmenden klimatischen Extremereignissen verbunden.

So hat sich die Anzahl an Hitzetagen in nur zwei aufeinanderfolgenden Klimanormalperioden mehr als verdoppelt und es wurden bereits jetzt Werte erreicht, die ursprünglich für Mitte des Jahrhunderts prognostiziert wurden (siehe u.a. UBA, 2021: Entwicklung der Heißen Tage).

Städtische und regionale Grünsysteme müssen ausgebaut werden u. a. für die Stärkung des öffentlichen Raumes sowie vielfältige, kleinteilige und flexible Funktionsmischungen sowie eine Erhöhung von Wohnqualitäten. Im Bild der mit dem Deutschen Landschaftsarchitektur-Preis 2021 auszeichnete Westpark in Augsburg, Planung Lohaus Carl Köhlmos Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, Hannover und Dresden. Foto: Eckhard Matthäus.

Bebaute Räume sind durch Hitzebelastungen besonders betroffen – eine Situation, die durch Neubebauung innerörtlicher Freiflächen weiter verschärft wird. Die Jahre 2018 bis 2020 waren zudem in weiten Teilen Deutschlands durch extreme sommerliche Trocken- und Dürreperioden geprägt (UfZ, 2021: Dürremonitor).

Damit einhergehend zeigte die Vegetation gerade in bebauten Räumen erhebliche Trockenschäden und Vitalitätseinbußen. Gleichzeitig nehmen Starkregenereignisse zu, die aufgrund des hohen Versieglungsgrades in bebauten Räumen und der Zunahme an Siedlungs- und Verkehrsflächen immer häufiger zu Überschwemmungen führen.

Unsere Städte müssen dringend umgebaut werden, wollen sie zukunftsfähig sein!

Prof. Dr.-Ing. Catrin Schmidt

Die Corona-Pandemie zeigt dabei, wie wichtig eine funktionierende grüne Infrastruktur in bebauten Räumen zugleich für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bevölkerung ist. Durchschnittlich jeder Vierte suchte seit Beginn der Pandemie städtische Grünflächen häufiger auf als zuvor (GaLaBau, 2020: Bundesweit repräsentative Befragung von 2010 Personen durch das Meinungsforschungsinstitut Forsa).

Für etwa die Hälfte der Befragten ist nach bundesweiten Befragungen die Bedeutung von Grünanlagen seit der Corona-Krise weiter gestiegen, für Familien mit Kindern sowie Personen unter 30 Jahren sogar noch stärker (ebd. GaLaBau). Um die Pandemie-Resilienz in bebauten Räumen zu erhöhen, bedarf es eines verstärkten Ausbaus städtischer und regionaler Grünsysteme, einer gezielten Verbesserung der Erholungsbedingungen (so u. a. für Bewegungssportarten), einer Stärkung des öffentlichen Raumes sowie vielfältiger, kleinteiliger und flexibler Funktionsmischungen und einer Erhöhung von Wohnqualitäten.

Die Landschaftsplanung kann dazu einerseits mit dem Instrument der kommunalen Landschaftspläne, andererseits mit dem Instrument der Grünordnungspläne beitragen. Dazwischen klafft jedoch eine erhebliche Lücke, insbesondere auf der Ebene der Stadtquartiere und Stadtteile. Zudem hat sich die Rolle des Grünordnungsplanes seit Einführung der Umweltprüfung maßgeblich verändert. So haben sich einige Grünordnungspläne seither stärker auf die Eingriffsregelung zurückgezogen. Da sich Grünordnungspläne in der Regel auf den Geltungsbereich eines Bebauungsplans beziehen, verbleibt darüber hinaus eine deutliche Regelungslücke im baulichen Bestand. Beispielsweise wurde wachsenden Hochwassergefahren in den letzten Jahren zwar durch wasserbauliche Hochwasserschutzmaßnahmen entgegengewirkt, aber gleichzeitig im Siedlungsbestand in Hochwasserrisikogebieten deutlich baulich nachverdichtet. Zunehmenden Hitzebelastungen in Städten kann ebenfalls nur wirksam entgegengewirkt werden, wenn auch der bauliche Bestand in Maßnahmenkonzepte einbezogen wird, zumal sich die Problemlage in bebauten Räumen teilweise noch durch Tendenzen wie z. B. der Anlage von Schottergärten zuspitzt.

Insofern gilt es, Landschaftsplanung im bebauten Raum durch unterschiedliche Aktivitäten umfassend zu stärken. Dafür werden folgende Vorschläge gemacht:

1. Forcierung landschaftsplanerischer Grünkonzepte für Stadtquartiere

Wir brauchen insbesondere in Großstädten eine Konkretisierung des kommunalen Landschaftsplanes bzw. in Stadtstaaten eine Konkretisierung des Landschaftsprogrammes durch kreative Ausgestaltung quartiersbezogener Grünkonzepte, die als informelle Konzepte den spezifischen Handlungsbedarf in Stadtquartieren gezielt aufgreifen und als Pendant und Ergänzung städtebaulicher Entwicklungskonzepte zu verstehen sind.

In ihnen sollte u. a. der Bedarf an öffentlichen und halböffentlichen Grünflächen (möglichst blockscharf) ermittelt und eine grüne Infrastruktur entworfen werden, die sowohl dem Erholungsbedarf der Bevölkerung als auch der klimatischen Situation, dem Biotopverbund, möglichen Risiken z. B. durch Hochwasser und anderen Herausforderungen Rechnung trägt.

Zugleich sollte ein flächendeckendes Regenwassermanagement konzipiert werden, welches im Sinne des Prinzips einer »Schwammstadt« in Trockenzeiten für eine bessere Wasserversorgung des Stadtgrüns sorgt und bei Starkregenereignissen für eine Versickerung und Schadensminderung. Eine solche Vorsorgestrategie muss den baulichen Bestand genauso wie bauliche Ergänzungen und Nachverdichtungen in den Quartieren umfassen und multifunktional ausgestaltet werden.

Multifunktional und partizipativ sollten auch Nutzungsanforderungen an Grünflächen entwickelt werden, sodass aus einer Gesamtsicht auf das jeweilige Stadtquartier heraus Rahmensetzungen für objektplanerische Entwürfe einzelner Grünflächen abgeleitet werden können, die z. B. Grundlagen für nachfolgende Entwurfswettbewerbe bieten.

Für ergänzende Klimaanpassungsmaßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung sollten zudem geeignete Bereiche ermittelt und insgesamt Prioritäten in der Umsetzung von Maßnahmen gesetzt sowie Schlüsselprojekte entwickelt werden. Auf diese Weise können quartiersbezogene Grünkonzepte einen situationsangepassten Rahmen für kleinräumigere Grünordnungspläne und baugrundstücksbezogene Freiflächengestaltungspläne setzen und zugleich wichtige Impulse für die Entwicklung des baulichen Bestandes liefern.

2. Initiative Grünordnungsplan 2.0

Während eine Umweltprüfung auf B-Plan-Ebene die Aufgabe hat, die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten (§ 2 Abs. 4 BauGB), stellen Grünordnungspläne konzeptionelle Instrumente dar, die die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege konkretisieren (§ 11 BNatSchG). Sie doppeln sich als Instrumente insofern nicht, sondern ergänzen sich sinnvoll. Dabei sollte die gestalterisch-planerische Ausrichtung des Grünordnungsplanes weiter ausgebaut werden, denn in ihr liegt eine große Stärke des Instrumentes. Zugleich hat der Grünordnungsplan eine bündelnde Funktion, die mit den stark anwachsenden, divergierenden planerischen Anforderungen immer weiter an Bedeutung gewinnt.

Bebauungspläne bedürfen einer »grünen« Qualifizierung! Dies gilt erst recht in Fällen des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a und b BauGB, in denen keine Umweltprüfung stattfindet. Aber auch in Bebauungsplanverfahren mit integrierter Umweltprüfung können Umweltberichte die gestalterisch-planerische Komponente von Grünordnungsplänen nicht ersetzen. Insofern gilt es, Grünordnungspläne nicht ausschließlich auf die Eingriffsregelung zu fokussieren, sondern mit ihnen insgesamt eine Grünstruktur zu planen und ausführungsseitig zu detaillieren, die sowohl klimawandelange-passt ist, als auch gestalterisch attraktiv und ökologisch hochwertig. Belange der Erholungsvorsorge sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie Belange des Hochwasserschutzes, des Arten- und Biotopschutzes und anderes.

Vor diesem Hintergrund ist sehr zu begrüßen, dass das im Juni 2021 beschlossene Insektenschutzgesetz Grünordnungspläne instrumentell deutlich stärkt. Sie sollen künftig sowohl zur Freiraumsicherung und Entwicklung einer grünen Infrastruktur innerhalb von baulich genutzten Gebieten als auch zur Gestaltung, Pflege und Entwicklung von größeren Freiräumen mit besonderer Bedeutung für die siedlungsbezogene Erholung sowie des unmittelbaren Stadt- bzw. Ortsrandes und zur Entwicklung von ausgewählten Kulturlandschaften mit besonderer Bedeutung für die Erholung aufgestellt werden können.

Das Potential von Grünordnungsplänen sollte mit einer Initiative »Grünordnungspläne 2.0« offensiver und öffentlichkeitswirksam deutlich gemacht werden, in dem z. B. mit einer Auswahl an Grünordnungsplänen gezeigt wird, was sie alles leisten können, und ein Modellprojekt initiiert wird, in dem Grünordnungspläne methodisch weiterentwickelt werden. Sinnvoll wäre auch eine praxisorientierte Aufbereitung von Planungsbausteinen, beispielsweise für klimaangepasste Maßnahmen wie funktionsfähige Pflanzgruben für Straßenbäume unter Einbeziehung von Niederschlagswasser und vieles andere mehr.

3. Landschaftsplanerische Anforderungen an qualifizierte Freiflächengestaltungspläne

Qualifizierte Freiflächengestaltungspläne entwickeln die Ziele von Grünordnungsplänen auf der Ebene der Baugenehmigung weiter und bieten damit die Chance, das Prinzip der »doppelten Innenentwicklung« konsequent zu operationalisieren. Neben einer Untersetzung von Grünordnungsplänen sollten sie von den Kommunen auch bei Bauanträgen im baulichen Bestand verpflichtend verlangt werden, denn gerade dort können sie einen Handlungsbedarf abdecken, den kein anderes Instrument leisten kann.

Freiflächengestaltungspläne beinhalten grundsätzlich die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen bebauter Grundstücke und die Begrünung baulicher Anlagen (Dach- und Fassadenbegrünung). Darüber hinaus sollten Kommunen jedoch künftig auch konkrete qualitative Anforderungen an die Freiflächengestaltung stellen, die bei der Vorlage eines Freiflächengestaltungsplanes abzuprüfen sind.

So sollten qualifizierte Freiflächengestaltungspläne beispielsweise auch Aussagen zum vorgesehenen Regenwassermanagement und zur Versickerung von Niederschlagswasser, zu geplanten Klimaanpassungsmaßnahmen, zur Lage in ggf. Hochwasserrisikogebieten und zu vorgesehenen Artenschutzmaßnahmen am Gebäude/im Garten beinhalten. Die Anlage von Schottergärten sollte aufgrund ihrer erheblichen ökologischen Schadwirkungen grundsätzlich untersagt werden. Vorgeschlagen wird, die landschaftsplanerischen Anforderungen an qualifizierte Freiflächengestaltungspläne länderübergreifend zu diskutieren und prägnant zusammenzufassen.

4. Methodische Weiterentwicklung städtischer Landschaftspläne

In vielen Großstädten der Flächenbundesländer haben sich in den letzten beiden Jahrzehnten parallel zum kommunalen Landschaftsplan insbesondere in der Erholungsvorsorge vielfältige informelle Konzepte etabliert, seien es z. B. Freiraumentwicklungskonzepte, Grünflächenkonzepte, Erholungskonzepte u. a. Dies ist auf der einen Seite aufgrund der Auffächerung der Anforderungen an eine grüne Infrastruktur verständlich. Auf der anderen Seite schwächt eine zunehmende Auslagerung und Verselbstständigung einzelner Aspekte das Instrument des kommunalen Landschaftsplanes im bebauten Raum, wenn sie nicht wieder im Landschaftsplan konzeptionell zusammengeführt und gebündelt werden. Denn eine zukunftsfähige grüne Infrastruktur lässt sich nicht ohne eine Berücksichtigung von Erholungsbelangen, aber zugleich auch klimatischer, biodiversitätsbezogener und anderer Belange planen und entwickeln. Kommunale Landschaftspläne in Großstädten sollten vor diesem Hintergrund in ihrer Koordinierungs- und Bündelungsfunktion gestärkt werden und z. B. im Bereich der Erholungsvorsorge methodisch weiterentwickelt werden. Vorgeschlagen wird, Modellprojekte und praxisorientierte Forschungsprojekte zur methodischen Weiterentwicklung städtischer Landschaftspläne zu initiieren und einen verstärkten planerischen Erfahrungsaustausch zwischen Städten und Kommunen zu unterstützen.

Die vorstehend aufgeführten Maßnahmen wurden im bdla-Arbeitskreis Landschaftsplanung erarbeitet und mit weiteren Fachgremien im Verband abgestimmt.

Autorin: Prof. Dr.-Ing. Catrin Schmidt, Landschaftsarchitektin bdla, Dresden, Direktorin des Institutes für Landschaftsarchitektur, Technische Universität Dresden, Fachsprecherin Landschaftsplanung des bdla Sachsen. Der Text erschien in der bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 3/2021.

Latitude: 0
Longitude: 0

bdla Newsletter

  • regelmäßig
  • relevant
  • informativ