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Werkstattgespräch zu den planungspraktische Anforderungen des § 19 BNatSchG (Umweltschäden)

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Exklusives Informationsangebot für bdla-Mitglieder und deren Mitarbeiter am 15.09.2017 in Fulda.

Der AK Landschaftsplanung des bdla veranstaltet im Lichte aktueller Rechtsprechung (Eiderstedt-Urteil) ein Werkstattgespräch zu den planungspraktischen Anforderungen des § 19 BNatSchG (Umweltschäden) am 15.09.2017 in Fulda. Zwei Impuls-Geber werden ins Thema kompetent einführen. Teilthemen im Werkstattgespräch sind u.a.: Einleitung zum USchadG / § 19 BNatschG; Überblick zu aktueller Rechtsprechung; inhaltliche Ansprüche an umweltfachliche Unterlagen in Zulassungsverfahren (einschließlich B-Plan-Verfahren); Voraussetzung für die Enthaftung des Vorhabenträgers (u.a. Anforderungen an Erfassung und Bewertung); Funktion der Eingriffsregelung.

Referenten: Dr. Wolfgang Peters (Bosch + Partner), Kerstin Berg (bdla-Fachsprecherin)

Ort: Fulda Hauptbahnhof
Datum: 15.09.2017
Zeit: 11.00 – 13.30 Uhr (Werkstattgespräch), anschließend AK Landschaftsplanung bis ca. 17.00 Uhr
Ansprechpartner:Mario Kahl, Stellv. Bundesgeschäftsführer
Anmeldung: formlos per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Im Vordergrund unseres Gesprächs stehen die gegenseitige Information und der kollegiale Gedankenaustausch zum Thema. Wir freuen uns, wenn Teilnehmer auch an der anschließenden AK-Sitzung teilnehmen (mit weiteren interessanten Themen).

Veranstalter / Kontakt / Anmeldung:

Mario Kahl

Bundesgeschäftsführung

Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla
Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang A
10179 Berlin

Tel: 0 30/27 87 15 12
Fax: 0 30/27 87 15 10

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https://www.bdla.de

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