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Teilleistungen und HOAI

Foto: S. Hofschlaeger, pixelio.de

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Die Grundleistungen und ihre Teilleistungen gem. §39 (3) und Anlage 11.1 HOAI. Mit der Fassung der HOAI 2013 wurde das Leistungsbild der Freianlagen in den Leistungsphasen angepasst. Den Leistungsphasen sind 62 Teilleistungen zugeordnet. Die Leistungsphasen sind mit Prozentsätzen bewertet. Eine Gewichtung der Teilleistungen lehnte der Verordnungsgeber bislang ab.

Der Einzelfall und die spezifischen Anforderungen an das Objekt sind entscheidend. Das Thema bleibt spannend und erfordert gute Kenntnisse von allen Beteiligten.

Ralph Wölffing-Seelig

Mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vom 17. August 2017 wurden nun Teilleistungstabellen für alle Leistungsbilder der Objekt- und Fachplanung, also auch für Freianlagen als Teil der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes, kurz RBBau, eingeführt. Zahlreiche weitere dieser sogenannten Splittingtabellen finden in der Praxis Verwendung. Die Vielzahl der Teilleistungstabellen in Veröffentlichungen und Kommentaren der HOAI gilt es zu überblicken. Ein Überblick ist erforderlich, der mit in der Langfassung des Beitrages - im Download - gegeben wird.

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