Niedersachsen+Bremen

Seminar Überflutungsnachweis

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Vortrag und Übungen zum Überflutungsnachweis im Regelfall und in besonderen Fällen, wie bei Versickerungsanlagen, in unterbauten Bereichen und in Innenhöfen.

Mittwoch, 12. Juni 2019   13.00 – 17.00 Uhr

Leitung: Tom Kirsten, bdla, ö. b. v. Sachverständiger Galabau, LfULG Lehr- und Versuchstätigkeit

 

Der "Nachweis der Sicherheit gegen Überflutung beziehungsweise einer kontrollierten schadlosen Überflutung" wurde erstmals schon 2001 in DIN 1986-100 beschrieben. Durch lokale Starkregen, stärkere Versiegelung und Nachverdichtung steigt die Auslastung der öffentlichen Kanalisation immer stärker an. Die Kapazität der Kanäle kann nicht beliebig erweitert werden. Aus diesem Grund sollen über den Überflutungsnachweis Rückhalteräume auch auf Privatgrundstücken ausgewiesen werden. Die Vorlage dieser Planungsleistung wird immer häufiger von Genehmigungsbehörden, kommunalen Entwässerungsbetrieben und Bauherren gefordert.

Zur Zuständigkeit für den Überflutungsnachweis gibt es keine Vorschriften. Rückhalteräume, wie beispielsweise Mulden oder geneigte befestigte Flächen, müssen jedoch selbstverständlich nicht nur berechnet, sondern auch geplant werden. Außerdem muss die Überflutung schadlos erfolgen. Deshalb sind Freiraumplaner die ersten Ansprechpartner für den Überflutungsnachweis. Darüber hinaus kann der Rechenweg des Überflutungsnachweises auch für andere Planungssituationen nützlich sein.

 

Das Seminar ist in einen einführenden Vortrag, Beispiele und praktische Übungen zu Überflutungsnachweisen gegliedert. Zunächst werden Rahmenbedingungen, Grundlagenermittlung und Rechengang für den Nachweis vorgestellt. Auch Mängel und Schadensfälle aus der Sachverständigenpraxis werden erörtert. Gemeinsam mit den Teilnehmern des Seminars werden Überflutungsnachweise geführt. Als Beispiele dienen verschiedene Planungssituationen, wie Innenhöfe, Parkplätze und Tiefgaragenzufahrten sowie der Anschluss der Grundstücksentwässerung an Versickerungsanlagen.

Hinweis
Bitte Taschenrechner mitbringen, eigene Projekte können ebenfalls mitgebracht werden.

Teilnahmegebühren

bdla- Mitglieder    50,- €

Nichtmitglieder   100,- €

Juniormitglieder    30,- €

Mitarbeiter aus Büros, deren Inhaber im bdla Mitglied ist/sind, zahlen den Mitgliederbeitrag. In der Teilnahmegebühr sind die Pausengetränke und eine kleine Stärkung enthalten.

 

Veranstalter:

bdla Niedersachsen+Bremen

Nahner Weg 11, 49082 Osnabrück

Tel.: 0541 998 775 10

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www.bdla.de/niedersachsen-bremen.de

 

Veranstaltungsort:

Werkhof Hannover-Nordstadt - Foyer, Schaufelderstr. 11, 30167 Hannover

www.werkhof.com

 

Anmeldung bis zum 29.05.2019

Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze begrenzt ist. Die Anmeldung erfolgt verbindlich unter:

https://www.bdla.de/anmeldung/ueberflutungsnachweis-seminar-uebungen

Sie erhalten per E-Mail eine Anmeldebestätigung und die Rechnung.

 

Stornobedingungen

Für Anmeldungen, die nicht bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen werden, muss die Teilnehmergebühr voll berechnet werden. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl behält sich der bdla vor, die Veranstlatung abzusagen.

 Flyer zum pdf Download (324 KB)

 

 

 

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