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Bundesinnenministerium definiert seinen Heimatbegriff

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In der laufenden Legislaturperiode ist das Bundesinnenministerium auch zuständig „für Bau und Heimat".

In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird das zugrundeliegende „moderne Verständnis des Heimatbegriffs“ definiert.

Erkennbar sind auch Berührungspunkte zu den Aufgabenfeldern der Landschaftsarchitektur. Im Text heißt es unter anderem, „Heimatpolitik ist als gemeinsame Gestaltungsaufgabe zu verstehen. [...] Heimat war und ist immer auch ein Raum sozialer Beziehungen, Ausgleich und Einbindung.". Weiter wird ausgeführt, dass sich die Abteilung Heimat „mit strukturpolitischen Maßnahmen um die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse kümmert. Hierbei wird sie sich auch der Instrumente der Raumordnungspolitik bedienen."

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