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Honorarabrechnungen für Umplanungen und Wiederholungsleistungen

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Kein Projekt verläuft komplett linear; jede Planung ist ein Prozess, der manchmal auch ein Vor und Zurück und Veränderungen und Überarbeitungen erfordert.

Das ist das Wesen von Planung, und die HOAI-Leistungsphasen spiegeln diesen langsamen Prozess vom Groben zum Feinen und dann zur Verwirklichung wider.

Trotzdem gibt es immer wieder Rücksprünge und Veränderungen, die so großen Planungsaufwand verursachen, dass sich die Frage aufdrängt, ob man das wirklich noch als Teil der normalen Planungsleistung ansehen muss – oder ob es dafür nicht vielleicht Zusatzhonorar geben müsste.


Autor: Dr. Sebastian Schattenfroh, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht, Justiziar des bdla. Der Text erschien in der bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 2/2018.

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