Nordrhein-Westfalen

Arbeitskreis Landschaftsplanung: Umweltbezogenes Genehmigungsmanagement

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Der Arbeitskreis Landschaftsplanung hatte sich am 29. September 2019 in Berlin eingefunden, um mit dem bdla-Justiziar Dr. Sebastian Schattenfroh sich abschließend zum neuen Mustervertrag für landschaftsplanerische Leistungen zu beraten.

Der neue Planungsvertrag für die Mitglieder wurde fertiggestellt. Einen weiteren fachlichen Schwerpunkt bildete die Debatte um den Entwurf der Bundeskompensationsverordnung. Das Bundesumweltministerium hatte um Stellungnahme gebeten. Die gute Zusammenarbeit im Arbeitskreis bildete erneut die Grundlage für eine fundierte Diskussion und die fristgerechte Formulierung einer bdla-Position.

Mit der Sitzung wurde auch gleich ein neues Projekt aus der Taufe gehoben. Martin Janotta hatte eine Diskussionsgrundlage zum "Umweltrechtlichen Genehmigungsmanagement" erstellt. Man war sich schnell einig, dass aufgrund der umwelt- und naturschutzrechtlichen Anforderungen der Umweltplaner ins Zentrum der Genehmigungsplanung gerückt ist. Umweltbezogenes Genehmigungsmanagement ist neben den fachplanerischen Leistungen zu einem neuen Aufgabenfeld geworden. So stellt das umweltbezogene Genehmigungsmanagement aber auch hohe fachliche und personelle Anforderungen an das Planungsbüro.

Umweltbezogene fachliche Kompetenz aus einer Hand in ökologischen Fragestellungen, im Artenschutz, im Planungsrecht, in der Freiraumplanung, in der Bauleitung und in der Umweltbaubegleitung sowie Erfahrung in Planungsprozessen sind wichtige Voraussetzungen, um die Aufgabe wahrzunehmen.

Die Arbeitskreismitglieder plädierten dann auch für eine differenzierte Ausarbeitung des Themas. Denkbar ist die Herausgabe eines bdla-Faltblattes, ähnlich dem sehr erfolgreichen Flyer "Umweltbaubegleitung" des bdla, um das Arbeitsfeld gegenüber Auftraggebern oder generell in komplexen Planungsverfahren prägnant und unabhängig vom Planungsbüro darstellen zu können.

 


Quelle: bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 4/2019

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