bdla-Broschüre zu „Technischen Anlagen in Freianlagen – Planungsleistungen und Vorschläge zur Honorierung“

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Neu erschienen ist beim bdla die kostenlos erhältliche Broschüre „Technische Anlagen in Freianlagen – Planungsleistungen und Vorschläge zur Honorierung“, eine Handreichung für Auftraggeber und Auftragnehmer mit Hinweisen zur Beauftragung und Vorschlägen zur Honorierung.

Die Aufgaben in der Landschaftsarchitektur werden immer vielfältiger und komplexer. Eine erfolgreiche Projektabwicklung erfordert eine intensive Zusammenarbeit mit Architekten und Fachplanern. Je nach Aufgabenstellung und Art des Projektes kann die Abstimmung der einzelnen Leistungen untereinander einen erheblichen Aufwand bedeuten. Das gilt insbesondere auch für die Technische Anlagen in den Freianlagen. Hier stellt sich oft die Frage, wer für die Planung zuständig ist und wie die Leistung des Landschaftsarchitekten in dem Zusammenhang zu honorieren ist.

Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten möchte mit der vorliegenden Broschüre für alle am Projekt Beteiligten Klarheit zur Leistung und zu den Zuständigkeiten schaffen sowie einen nachvollziehbaren Lösungsvorschlag zur Honorierung aufzeigen. Es ist dabei grundsätzlich zwischen der Fachplanung „Technische Ausrüstung“ und der Objektplanung „Freianlagen“ zu unterscheiden, die jeweils gesondert vergütet werden. Dabei sind die technischen Anlagen (Ausrüstung) vom Landschaftsarchitekten in die Freianlagenplanung zu integrieren, unabhängig davon ob sie funktional zur Freianlage selbst oder zum Gebäude gehören. Nicht abschließend geregelt ist bisher, wie sich dieser Integrationsaufwand im Honorar der Objektplanung „Freianlagen“ widerspiegelt. Der bdla schlägt hierzu vor, sich an der im Hochbau unstrittigen 25/50-Prozent-Regelung in § 33 Absatz 2 HOAI zur orientieren.

Die Publikation umfasst 28 Seiten und steht auf der Webseite des bdla zum kostenlosen Download zur Verfügung. Alternativ können auch mehrere Exemplare in gedruckter Form kostenlos bezogen werden.

Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla
Köpenicker Straße 48/49, 10179 Berlin
Tel. 030 27 87 15-0, Fax 030 27 87 15-55
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