Teilnahmebedingungen

© Foto Ulrike Luz, Alter Flugplatz Bonames

Die Teilnahme am Hessischen Landschaftsarchitektur-Preis 2026 steht Landschaftsarchitekt:innen (national/international), Personen mit abgeschlossenem Studium in Landschaftsarchitektur bzw. Freiraum- und Landschaftsplanung, bdla-Mitgliedern anderer Fachrichtungen, Arbeitsgemeinschaften mit diesen Beteiligten sowie Bauherrschaften gemeinsam mit den Genannten offen. Eingereicht werden können realisierte Projekte in Hessen, die zwischen dem 01.01.2020 und der Veröffentlichung der Auslobung fertiggestellt wurden.

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Landschaftsarchitekt:innen aus dem In- und Ausland
  • Personen mit einem Studienabschluss in den Fachrichtungen Landschaftsarchitektur, Freiraum- und Landschaftsplanung
  • Angehörige anderer Fachdisziplinen, soweit sie Mitglied im bdla sind, und
  • Arbeitsgemeinschaften unter aktiver Beteiligung vorstehend Genannter
  • Bauherrschaften zusammen mit Teilnahmeberechtigten wie vor genannt

 

Zugelassene Projekte
Zugelassen sind Projekte, die im Zeitraum zwischen dem 01.01.2020 und der Veröffentlichung der Auslobung in Hessen gebaut und fertiggestellt wurden. Nominierte Projekte müssen zur Bereisung und Dokumentation öffentlich oder mit Erlaubnis der Bauherrschaft zu betreten und zu fotografieren sein. 
Teilnahmeberechtigte können max. fünf Projekte und pro Kategorie max. ein Projekt einreichen.
Ausgeschlossen ist die Einreichung von konzeptionellen Planungen, baulich nicht umgesetzter Projekte sowie Projektstudien, Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten.

 

Teilnahmegebühren
Für die Wettbewerbsteilnahme wird eine Gebühr in Höhe von 200 Euro pro eingereichtes Projekt erhoben. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ablauf der Einreichungsfrist an die bei der Registrierung angegebene Adresse. Die fristgerechte Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme. bdla-Mitglieder sind von der Teilnahmegebühr befreit.