Landschaftsarchitektur

FAQ für Auftraggeber

Rheinauhafen, Köln; Planung/Foto: FSWLA Landschaftsarchitektur

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Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die von Auftraggebern und Bauherren häufig gestellt werden.

Planen mit Landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitekten planen für private und öffentliche Auftraggeber. Wie kein anderer Berufsstand verbinden Landschaftsarchitekten planerische Kompetenz mit der Kenntnis ökologischer Zusammenhänge und gestalterischer Prinzipien. Damit nehmen sie in der Landschaftsentwicklung und in der Freiraumplanung in Stadt und Land eine Schlüsselstellung ein. Landschaftsarchitekten sind freiberuflich tätig oder arbeiten als Angestellte in Planungsbüros, kommunalen Grün- oder Umweltämtern und Behörden.

Verantwortung

Landschaftsarchitekten arbeiten für eine zukunftsfähige Gesellschaft, die den sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen gerecht wird. Sie übernehmen eine wesentliche gestalterische Verantwortung für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, für Mensch, Natur und Umwelt. Im Spannungsfeld verschiedener Nutzungsansprüche entwickeln sie ausgleichende Lösungen.

Kompetenz

Landschaftsarchitekten garantieren Planung und Fachberatung aus einer Hand, gestalterisch hochwertig und professionell umgesetzt. Das spart dem Auftraggeber Kosten und Zeit. Dafür arbeiten sie interdisziplinär und suchen nach individuellen Lösungen für ihre Bauherren, die sie treuhänderisch in allen Phasen eines Projekts betreuen und vertreten.

Qualität und Preis

Um einen hohe Qualitätsstandard zu gewährleisten, ist die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ rechtlich geschützt und darf erst nach der Aufnahme in die Architektenkammer getragen werden. Landschaftsarchitekten erbringen eine schöpferische Ideenleistung. Ihr Honorar wird nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) errechnet. Diese ist für Landschaftsarchitekten und Auftraggeber rechtlich bindend.

Vergabe und Wettbewerbe

Für den Erfolg eines Projektes werden die Weichen bereits mit dem Vergabeverfahren für Planungsleistungen gestellt. Es gilt zu entscheiden, welches Verfahren das geeignete ist, welche Kriterien und Referenzen für die Auswahl des geeigneten Planers zugrunde gelegt werden.

Bei anspruchsvollen Aufgaben ist es sinnvoll, einen Wettbewerb für Landschaftsarchitekten (auch: Planungswettbewerb) auszuloben. Dabei wird im Rahmen bestimmter Regeln eine Bauaufgabe ausgeschrieben. Auch hierzu können Sie sich beraten lassen. Wenden Sie sich an die Wettbewerbsberater der Landesarchitektenkammern in den einzelnen Bunderländern.

Planungsbürosuche

Auf der Suche nach einem Landschaftsarchitekten stehen Auftraggebern und Bauherren die folgenden Möglichkeiten zur Auswahl:

Sachverständige

Sachverständige spielen vor Gerichten, als Berater von privaten und öffentlichen Auftraggebern, für Bürger, Betriebe und die öffentliche Hand sowie als Gutachter für außergerichtliche Schlichtungsverfahren eine Rolle. Schon während der Bauausführung kann es notwendig werden, Sachverständige einzuschalten, bei Auseinandersetzungen um die Abnahme oder bei Mängeln, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten.

In der Rubrik Sachverständige sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus verzeichnet.

Inspiration durch Themen und Projekte

Lassen Sie sich inspirieren. In unserem Web-Portal Landschaftsarchitektur heute werden aktuelle Themen und konkrete Projekte von freischaffenden Landschaftsarchitekten anschaulich präsentiert: Mehr als 2.000 Projekte werden in Wort und Bild vorgestellt und sind durch drei Suchfunktionen recherchierbar. Ergänzend informieren Profile und Portfolios über die einzelnen Planungsbüros.

Beratung und Ansprechpartner

Bleiben offene Fragen? Der bdla bemüht sich gern, Antworten zu geben. Bei uns finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihre spezielle Aufgabe. Wenden Sie sich an die Bundesgeschäftsstelle in Berlin oder an die Landesgeschäftsstellen, um weitere Auskünfte zu erhalten.

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