Der bdla Berlin-Brandenburg hat sich in einem gemeinsamen Schreiben mit der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL) und dem Förderverein Baukultur Brandenburg e.V. an die Fraktionen des Brandenburger Landtags gewandt.

Ziel ist es, zu verhindern, dass im Zuge einer scheinbaren Entbürokratisierung Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Landschaftsschutzgebieten (LSG) grundsätzlich möglich sind. Hintergrund ist, dass in Brandenburg im Zuge der Beratungen zum "Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt" Regelungen getroffen werden sollen, die die Planung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, auch sog. "Agri-Photovoltaikanlagen" (mit Aufständerung), in Landschaftsschutzgebieten vereinfachen bzw. überhaupt ermöglichen sollen.
Zwar erkennen die Verbände die Notwendigkeit zum Zur-Verfügung-Stellen von Flächen im Zuge der Energiewende ausdrücklich an, wenden sich aber gegen überdimensionierte Anlagen (ohne Flächenbegrenzung), die den Erholungs- und Schutzcharakter von LSG nachhaltig behindern würden.
Insbesondere zeigen Potenzialstudien, dass es hinreichend Flächen für die Ausweisung landschaftsverträglicher Photovoltaikanlagen gibt, die weit über den Flächenorientierungswert von 2% Landesfläche pro Gemeinde hinausgehen, ohne einen Quadratmeter Landschaftsschutzgebiet in Anspruch zu nehmen. Dies zeige, dass durch die Freigabe von Landschaftsschutzgebieten einzig privaten Interessen in die Hände gespielt würde.
Hier kann man das gemeinsame Schreiben herunterladen
Über die Initiative der Verbände wurde auch bereits in der Presse berichtet:
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