Öffentliche Aufträge müssen im fairen Wettbewerb vergeben werden. Das heißt: transparent, gerecht, ohne jemanden zu benachteiligen und so, dass der Mittelstand gefördert wird.
Die Gesetzgebung hat die Vergabe deshalb sehr genau reguliert und eigens ein Kontrollsystem geschaffen, mit dem Sie eine Korrektur verlangen und Ihr Recht schützen können: die Rüge.
Die Architektenkammer kann Sie zu Inhalten und Formulierungen beraten und hat dazu ein Merkblatt herausgegeben. Der Arbeitskreis Ökonomie des bdla Berlin-Brandenburg begrüßt die Initiative der Architektenkammer Berlin und stellt in Absprache mit der Kammer das Merkblatt auch auf der Website des bdla zur Verfügung.
Download: Ihr Recht zu Rügen - Architektenkammer Berlin (PDF)
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