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Arbeitskreis Landschaftsplanung: Werkstattgespräch UVPG

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Am 11.01.2018 traf sich der Arbeitskreis zur 87. ordentlichen Sitzung in Kassel.

Den Schwerpunkt der Sitzung bildete ein Werkstattgespräch, in dem die neuen Anforderungen an die Umweltprüfung in Folge des neuen UVPG beleuchtet wurden. Mit dem am 29.07.2017 in Kraft getretenen UVPG wurden die Anforderungen an die Umweltprüfung und den hierzu zu erstellenden UVP-Bericht neu definiert. Der vielfach kolportierten Einschätzung, dass die in § 16 UVPG definierten beizubringenden Basis-Informationen sowie ihre Konkretisierung in Anlage 4 lediglich klarstellenden Charakter aufwiesen und im Wesentlichen keine Änderungen für die Planungspraxis mit sich brächten, kann so nach Meinung vieler Teilnehmer nicht gefolgt werden. Hierzu gab es einen intensiven kollegialen Austausch, so bspw. zum neuen Schutzgut Fläche, zur Anfälligkeit gegenüber Folgen des Klimawandels, zur Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen, zu den Anforderungen an die Einzelfallprüfung.

Kerstin Berg bedankte sich für die rege Teilnahme an der Diskussion und stellte in Aussicht, die Erkenntnisse in das UVP-Symposium im April 2018, an dem sie für den bdla teilnimmt, einzubringen. Darüber hinaus wird der Arbeitskreis prüfen, ob Empfehlungen zum Themenfeld »UVPG-Neuerungen und honorarrechtliche/vertragsrechtliche Konsequenzen« erarbeitet werden.

Einige weitere Angelegenheiten wurden ebenfalls erörtert, dazu gehörte ein Positionspapier zur Baugebietstypologie »Urbanes Gebiet (MU)« des AK Städtebau + Freiraumplanung. Kerstin Berg informierte ferner über die Entwicklungen rund um das »building information modelling« (BIM), das auch an Bedeutung im Bereich der Umwelt-/Infra-strukturplanung gewinnt. Eine erste Umfrage im Arbeitskreis zeigte, dass ca. die Hälfte der Anwesenden mit BIM bereits zu tun hatten. Das Präsidium hat eine AG zum Thema BIM berufen, in die Kerstin Berg die Perspektive der Umwelt-/Landschaftsplaner einbringen soll. Der Arbeitskreis wird das Thema zu gegebener Zeit wieder behandeln.


Quelle: bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 1/2018

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