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Arbeitskreis Wettbewerbswesen: Mehr offene Wettbewerbe wagen

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Am 30. Mai 2022 berief Fachsprecher Steffan Robel den Arbeitskreis Wettbewerbswesen zu einer Online-Sitzung ein.

Coronabedingt hatten sich die Fachsprecher:innen in unregelmäßigeren Abständen getroffen, was jedoch wieder in der gewohnten Regelmäßigkeit verstetigt werden soll.

Die Mitglieder diskutierten über die administrativen Hemmnisse, teilweise zu komplizierten und nicht immer nachvollziehbaren Vergabeverfahren der Öffentlichen Hand (VgV-Verfahren) und sprachen sich für mehr offene Planungswettbewerbe aus. Diese Art der Wettbewerbe spielen eine zentrale Rolle als Vergabeinstrument und als Werkzeug, um planerische und damit auch bauliche Qualitäten zu sichern. Dadurch wird in der Regel sichergestellt, dass qualitätvolle und nachvollziehbare Planungsergebnisse erzielt werden.

Allgemein muss immer wieder für die Auslobung offener Wettbewerbe geworben werden, an denen unter anderem auch jüngere Büros teilnehmen können. Wettbewerbsverfahren mit gesetzten Teilnehmer:innen und VgV-Verfahren mit Angebotsabfragen (»verkappte Wettbewerbe«) werden von den Arbeitskreismitgliedern kritisch beurteilt. Der bdla hat diesbezüglich eine Handreichung zur Qualität und Fairness bei Planungswettbewerben veröffentlicht, die über die Bundesgeschäftsstelle bezogen werden kann.

Darüber hinaus waren die sog. konzeptionellen Wettbewerbe für einen klimagerechten Stadtumbau ein hervorgehobenes Diskussionsthema. Konkret wurde auch die Frage behandelt, wie Kriterien der Klimaanpassung in einzelnen Förderprogrammen verankert werden können. Für eine breite Partizipation von Landschaftsarchitekturbüros ist es daher notwendig, ein auskömmliches Bearbeitungshonorar und öffentlichkeitswirksame Darstellung der Wettbewerbsergebnisse zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang wird der Schulterschluss mit den Arbeitskreisen Ökonomie sowie Städtebau und Freiraumplanung gesucht, um weitere gemeinsame Schnittstellen zu definieren und Synergieeffekte zu schaffen. Für die Herbstsitzung wird der städtebauliche Entwurf als Leistungsbild in der HOAI 202X vertiefend erörtert werden


Quelle: bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 3/2022

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