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§ 13b BauGB: Verbände legen Beschwerde in Brüssel ein

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Gemeinsame Pressemitteilung von DNR, BBN, bdla, BUND, NABU, SRL und UVP-Gesellschaft

Die UVP-Gesellschaft hat mit Unterstützung der Verbände BDLA, BBN, BUND, NABU, SRL und dem Umweltdachverband DNR bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoß gegen die Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung (EU-Richtlinie 2001/42) eingelegt. Mit der im Mai 2017 in Kraft getretenen Erweiterung des Baugesetzbuchs um den Paragrafen 13 b können Kommunen künftig beschleunigte Bebauungsplanverfahren für Außenbereichsflächen durchführen, ohne vorab die Umweltauswirkungen in einem systematischen und transparenten Verfahren prüfen zu müssen.

Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens hatten die Verbände auf die Fehlentwicklung hingewiesen. Der Bundesrat empfahl Anfang des Jahres ebenfalls, den Paragrafen aufgrund eines möglichen Konflikts mit dem Europarecht zu streichen. Da alle Bedenken seitens des Gesetzgebers ignoriert wurden, hoffen die Verbände nun, dass sich die EU-Kommission kritisch mit der Novelle des Baugesetzbuchs befasst und die Bundesregierung auffordert, den Paragrafen zu korrigieren.

Die neue Regelung steht auch im klaren Widerspruch zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, die ausdrücklich vorsieht, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. „Bevor man weitere Flächen versiegelt, sollten die Kommunen einen klaren Fokus auf die Innenentwicklung legen und durch Flächenrecycling, Nachverdichtung und kluge Nutzungskonzepte bereits bebaute Flächen neu und besser nutzen“, heißt es seitens der Verbände.

Die Verbände befürchten, dass durch die fehlenden Umweltprüfungen Flächen bebaut werden, die ökologisch besonders wertvoll sind. Zudem könnten Ortslagen in einer städtebaulich unverantwortlichen Art in schutzbedürftige Landschaften an den Siedlungsrändern hineinwachsen. „Aus ökologischer Sicht fallen hier zum Teil wertvolle Biotope einer kommunalen Schnellbebauung zum Opfer. Das Vorgehen der Bundesregierung verstößt eindeutig gegen die EU-Richtlinie 2001/42 zur Strategischen Umweltprüfung und ist daher ein Fall für den Europäischen Gerichtshof“, kritisieren die Verbände.

Die beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfungen und die daraus resultierende Flächeninanspruchnahme werden Einfluss auf Ortsbildgestaltungen, Naherholungsbereiche und Biotopvernetzungen haben. Nicht zuletzt für gefährdete Arten der Roten Liste würde die prüfungsfreie Bebauung fatale Konsequenzen haben.

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