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Fortbildungsofferte zu Wasserrechtlichem Fachbeitrag bei Planungen und zur Vorhabenzulassung

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bdla bietet neuen Kurs zu aktuellem Aufgabenfeld für Fachleute in Verwaltung und Planungsbüros an

Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla bietet neu eine zweitägige Fortbildung zu einem aktuellen Aufgabenfeld, den Fachbeiträgen zu wasserrechtlichen Prüfungen bei Planungen und Vorhabenzulassungen, an. Die erste Fortbildung findet am 9. und 10. November 2017 in Frankfurt am Main statt.

Die sich aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergebenden Verpflichtungen – in erster Linie das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot – bilden nach der neueren Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes konkrete Zulassungsvoraussetzungen bei Einzelvorhaben. Diese Vorgaben erlangen derzeit bei vielen Planungen und Infrastrukturvorhaben erhebliche Bedeutung. Die neuen Aufgaben sind nicht nur bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben relevant, sondern beispielsweise auch bei der Planung und Vorhabenzulassung in den Bereichen Straßenbau, Bergbau, Landwirtschaft, Städtebau und Industrieanlagen zu beachten. Der wasserrechtliche Fachbeitrag tritt somit künftig gegebenenfalls ergänzend zu den schon bekannten Umweltfachbeiträgen wie die Umweltverträglichkeitsstudie, den Umweltbericht oder die Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung resp. zur artenschutzrechtlichen Prüfung.

Viele Aspekte rund um den wasserrechtlichen Fachbeitrag sind in der Praxis noch im Fluss, viele Fragen unbeantwortet. Der interdisziplinäre Charakter der neuen Aufgabe stellt erhebliche Herausforderungen bspw. an die Koordinationsfunktion von Landschaftsarchitekten in komplexen Planungsverfahren. Der bdla ermöglicht mit der Fortbildung, das Aufgabenfeld auf höchstem fachlichem Niveau zu erörtern; dabei wird auch der Debatte der Methoden- und Standardentwicklung breiter Raum eingeräumt.

Ausbilder - führende Experten aus Verwaltung und Planungsbüros - und Teilnehmer werden beleuchten, wie der wasserrechtliche Fachbeitrag in die Zulassungsverfahren sachgerecht zu implementieren und wie die Schnittstelle zu anderen Instrumenten künftig eindeutig zu definieren ist. Die rechtlichen Grundlagen für bzw. aktuelle Rechtsprechung zu den Prüfgegenständen und Prüfmaßstäben werfen noch diverse Fragen auf. Die Planungspraktiker stehen vor konkreten Herausforderungen bezüglich der sachgerechten Methodik bei der Erfassung und der Bewertung von Auswirkungen auf die Wasserkörper. Neue Anforderungen an die technische Planung und an Wirkungsprognosen sind zu klären. Am Beispiel von Straßenbau und -verkehr werden die notwendige Entwässerungstechnik, die relevanten Stoffeinträge, neue Techniken, Standards sowie Kenntnisse zur Stoffrückhaltung und Oberflächenwasserbehandlung behandelt.

Termin: 9. und 10. November 2017
Ort: Frankfurt am Main
Veranstalter: Bund Deutscher Landschaftsarchitekten
Teilnahmegebühr: 700,00 €
bdla-Mitglieder, Mitarbeiter freischaffender bdla-Mitglieder, Junior-Mitglieder bdla 350,00 €

Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla
Köpenicker Straße 48/49, 10179 Berlin
Tel. 030 27 87 15-0, Fax 030 27 87 15-55
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.bdla.de

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