Einreichen können alle, die an guten Freiräumen beteiligt sind oder sie möglich gemacht haben. Planungsbüros, Nachbarschaften, Kommunen, Initiativen, Vereine, Wohnprojekte, Verwaltungen oder Bildungseinrichtungen, vorausgesetzt Landschaftsarchitekt:innen oder bdla-Mitglieder sind in das Projekt eingebunden.
© Landschaftsarchitektur+Video, Staudenmutterpflanzung, Uckermark
Teilnahmeberechtigt sind
Zugelassene Projekte
Teilnahmegebühren
Teilnahmeberechtigte können maximal drei Projekte einreichen. Die Projekte müssen von den Einreichenden einer der genannten Kategorie zugeordnet werden. Die Jury behält sich vor, das Projekt ggf. einer anderen Kategorie zuzuordnen, sofern sie dieses dort für preiswürdig erachtet.
Ausgeschlossen sind Projektstudien, Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten. Projekte, die bereits durch den bdla ausgezeichnet wurden, sind von einer erneuten Wertung und Prämierung ausgeschlossen.
Wir freuen uns auf Ihre Einreichung bis spätestens 31. März 2026!
Hier geht es zu den Teilnahmebedingungen als PDF.
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