Teilnahmebedingungen

Einreichen können alle, die an guten Freiräumen beteiligt sind oder sie möglich gemacht haben. Planungsbüros, Nachbarschaften, Kommunen, Initiativen, Vereine, Wohnprojekte, Verwaltungen oder Bildungseinrichtungen, vorausgesetzt Landschaftsarchitekt:innen oder bdla-Mitglieder sind in das Projekt eingebunden.

© Landschaftsarchitektur+Video, Staudenmutterpflanzung, Uckermark

Teilnahmeberechtigt sind

  • Landschaftsarchitekt:innen aus dem In- und Ausland,
  • Personen mit einem Studienabschluss in den Fachrichtungen der Landschaftsarchitektur, Freiraum- und Landschaftsplanung,
  • Angehörige anderer Fachdisziplinen, soweit sie Mitglied im bdla sind,
  • Arbeitsgemeinschaften unter aktiver Beteiligung vorstehend Genannter mit Akteur:innen aus Zivilgesellschaft, Kultur, Bildung, Kunst, Nachbarschaften und lokalen Initiativen,
  • Bauherrschaften zusammen mit Teilnahmeberechtigten wie vor genannt.

 

Zugelassene Projekte

  • Zugelassen sind Projekte, die im Zeitraum zwischen dem 01.01.2016 und der Veröffentlichung der Auslobung in Berlin/Brandenburg gebaut und fertiggestellt wurden.
  • Projekte mit dem Schwerpunkt „Forschung und Konzepte“ müssen planerisch abgeschlossen sein.
  • Nominierte Projekte müssen zur Bereisung und Dokumentation öffentlich oder mit Erlaubnis der Bauherrschaft zu betreten und zu fotografieren sein.

 

Teilnahmegebühren

  • Für die Wettbewerbsteilnahme wird eine Gebühr in Höhe von 100 Euro je Einreichung erhoben.
  • Der Versand der Rechnung erfolgt an die mit der Registrierung angegebene Adresse nach Ende der Einreichungsfrist. Die fristgerechte Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme.
  • bdla-Mitglieder sind von der Teilnahmegebühr befreit.

 

Teilnahmeberechtigte können maximal drei Projekte einreichen. Die Projekte müssen von den Einreichenden einer der genannten Kategorie zugeordnet werden. Die Jury behält sich vor, das Projekt ggf. einer anderen Kategorie zuzuordnen, sofern sie dieses dort für preiswürdig erachtet.

Ausgeschlossen sind Projektstudien, Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten. Projekte, die bereits durch den bdla ausgezeichnet wurden, sind von einer erneuten Wertung und Prämierung ausgeschlossen.

Wir freuen uns auf Ihre Einreichung bis spätestens 31. März 2026!

Hier geht es zu den Teilnahmebedingungen als PDF.