Hamburg

Abschlusserklärung "Kompensation Landschaftsbild" vom 27.11.2019

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Werkstattgespräch "Kompensation Landschaftsbild": Abschlusserklärung der Teilnehmer*innen

Die Veranstaltung Werkstattgespräch "Kompensation Landschaftsbild" am 27.11.2019 thematisierte die landschaftsplanerische Praxis, dass eine Bestandserfassung und -bewertung von Landschaftsbildräumen zwar berücksichtigt und bearbeitet wird, jedoch der Umgang mit einer konkreten Kompensation von Eingriffen als eher unbefriedigend einzustufen ist. Es wurde festgestellt, dass es an Methoden zur Quantifizierung solcher Eingriffe, zur Ableitung geeigneter Maßnahmen einer qualitativen Aufwertung des Landschaftsbildes an anderer Stelle und nicht zuletzt an der verfahrensrechtlichen Umsetzung mangele.

Herr Prof. Dr. Michael Roth (Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen-Geislingen, Fakultät Landschaftsarchitektur, Umwelt- und Stadtplanung) und Herr Uwe Jansen (Behörde für Umwelt und Energie, Freie und Hansestadt Hamburg) stellten verschiedene Methoden zur Bewertung der Landschaftsbildräume vor und erstatteten Erfahrungsberichte über die Kompensation des Landschaftsbildes bei verschiedenen Projekten. Es wurde deutlich, dass der erforderliche Ausgleich meist monetär erbracht wird. In der abschließenden Diskussion tauschten sich die Teilnehmer*innen untereinander und mit den Referenten aus. Es bestand Einigkeit darin, dass zukünftig eine gleichwertige Behandlung von Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild mit jeweils funktionaler Kompensation erfolgen muss; dies ist in der alltäglichen Planungs- und Genehmigungspraxis stärker als bisher zu berücksichtigen und umzusetzen.

Folgende gemeinsame Abschlusserklärung wurde erarbeitet:

  • In den Grundsätzen des Naturschutzgesetzes sind die physischen und die ästhetischen Aspekte von Naturhaushalt und Landschaftsbild gleichrangig behandelt.
  • Eine einseitige Fokussierung der Auslegung und Praxis des Gesetzes auf den Schutz der physischen Naturausstattung auch im Vollzug der Eingriffsregelung entspricht nicht diesen Grundsätzen.
  • Werden sowohl der Naturhaushalt als auch das Landschaftsbild unvermeidbar und erheblich beeinträchtigt, müssen beide Facetten funktionell und gleichwertig kompensiert werden.
  • In der Verwaltungspraxis ist diesen Erfordernissen Rechnung zu tragen.
  • Im Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der FHH sind Ersatzzahlungen gezielt auch für Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftsbildes einzusetzen.
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