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Zukunftsfragen und Netzwerken - 1. Treffen des neuen Arbeitskreises

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Auf Anregung unseres Mitgliedes Andreas Hermanns fand ein 1. Treffen am Donnerstag, 22.02.2018 in Düsseldorf statt.

Neben aktuellen Fragen des Landschaftsarchitektur stand der kollegiale Austausch in dem vom Norbert Hellmann, Fachsprecher Umwelt- und Landschaftsplanung bdla nw, organisierten Treffen im Vordergrund.

Zum ersten Treffen mit KollegInnen zwecks des allgemeinen und fachlichen Erfahrungsaustausches haben sich insgesamt 10 Mitglieder angemeldet. Zwei mussten leider wg. Erkrankung absagen. Die Kollegen Andreas Hermanns (Schwalmtal), Markus Gnüchtel (Düsseldorf), Günter Kursawe (Nümbrecht) und Norbert Hellmann (Nümbrecht) waren anwesend.
 
Die Einrichtung dieser regelmäßig stattfindenden Gesprächsrunde geht auf eine Initiative von unserem Kollegen Andreas Hermanns aus Schwalmtal zurück. Norbert Hellmann in seiner Funktion als Fachsprecher für Umwelt- und Landschaftsplanung im BDLA NRW hat sich bereit erklärt, die Organisation dieser Gesprächsrunden zu übernehmen.
 
Folgende Themen wurden in lockerer, ungezwungener und kollegialer Atmosphäre diskutiert:
 
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der planerischen Praxis und bei der Pflege/Unterhaltung von Freianlagen
 
- Anforderungen an den Umweltbericht gem. § 2a BauGB und den UVP-Bericht gem. § 16 UVPG in der seit 08.09.2017 gültigen Fassung
 
- Berücksichtigung der „neuen“ UVP-Schutzgüter Fläche, Anfälligkeit von Planungen/Vorhaben gegenüber Folgen des Klimawandels, Anfälligkeit von Planungen/Vorhaben für schwere Unfälle und Katastrophen,  
 
- Beurteilung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit den Auswirkungen anderer bestehender oder zugelassener Vorhaben oder Tätigkeiten
 
- Überwachung/Monitoring u.a. für erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen
 
- Anforderung an die Einzelfallprüfung gem. § 7 UVPG (allgemeine und standortbezogene Vorprüfung)
 
Markus Gnüchtel berichtete ausführlich über das Nachhaltigkeitsaudit zur IGA 2017, das mit dem im Abschluss befindlichen Leitfaden „Nachhaltige Freianlage“ erstellt wurde. Er wird darüber auch auf dem GALK/DGGL/BDLA-Bundeskongress Anfang Juni in Frankfurt berichten.
 
Im Leitfaden  „Nachhaltige Freianlagen“ der FLL werden ca. 150 „Fragen“ / Kriterien von Nachhaltigkeit beschrieben, anhand der man eine nachhaltige Entwicklung  vorantreiben kann. Weiterhin können anhand dieser Kriterien Nachhaltigkeitsziele formuliert werden, mit denen man u.a. auch eine
BDLA NRW - Fachgesprächsrunde_Düsseldorf_2018-02-22
nachhaltige Entwicklung in der Zeitachse überprüfen und eine Bewertung der Fortschritte durchführen kann.
 
Mit den „Fragen“  sollen  ökologische, ökonomische, soziale und technische Sachverhalte und  Prozesse, die uns besonders wichtig erscheinen, möglichst einfach und mit Beispielen beschrieben werden. Es wird ein wichtiger Arbeitsschritt sein, diese Nachhaltigkeitskriterien in die planerische Praxis in formulierte Leistungsbeschreibungen für LandschaftsarchitektInnen und ArchitektInnen zu übersetzen. Dies formuliert Markus Gnüchtel als ein wichtiges Ziel seiner weiteren Verbandsarbeit im BDLA.
 
Zum Thema „Umweltbericht gem. § 2a BauGB und den UVP-Bericht gem. § 16 UVPG“ tauschten die Anwesenden ihre Erfahrungen aus der planerischen Praxis aus und kommen zum Fazit, dass der BDLA bereits für die KollegInnen durch das Werkstattgespräch am 12.01.2018 in Kassel im Rahmen des AK Landschaftsplanung des BDLA die Grundlagen und Anforderungen gut aufbereitet wurden. Die neuen Gliederungen sowohl für den Umweltbericht gem. § 2a BauGB und für den UVP-Bericht gem. § 16 UVPG liegen bereits als Vorschläge vor und werden von den Landschaftsarchitekten bereits in der Praxis angewendet.
 
Eine weitere Gesprächsrunde zum kollegialen Austausch und auch Kennenlernen von KollegInnen wird für Anfang Juli 2018 ins Auge gefasst. Die Einladung dazu wird rechtzeitig auf der Homepage der BDLA-Landesgruppe NRW www.bdlanw.bdla.de zu finden sein.
 
Zum Abschluss ein Hinweis in eigener Sache: Ich würde mich freuen und halte es eigentlich für selbstverständlich, dass bei einer Anmeldung zur Gesprächsrunde dann auch eine Absage rechtzeitig vor dem Termin erfolgt, wenn man nicht kommen kann!
 
Dipl-Ing. Norbert Hellmann Landschaftsarchitekt BDLA AKNW Fachsprecher Umwelt- und Landschaftsplanung

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