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Kurzexpertise zur kommunalen Freiraumsatzung veröffentlicht

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Die erwartete fachgutachterliche Ausarbeitung zur kommunalen Freiraumsatzung ist erschienen. In der Ausarbeitung werden die instrumentellen Möglichkeiten der Einbindung von grün-blauer Infrastruktur im Siedlungsraum durch eine Freiraumsatzung erläutert.

Durch die Anwendung des Instruments der Freiraumsatzung in Kombination mit einem Freiflächengestaltungsplan, für den der bdla seit geraumer Zeit wirbt, könnten Maßnahmen zur Freiraumqualifizierung und Klimaanpassung, wie unter anderem Hitze- und Dürrevorsorge, bei Neu- und Umbauvorhaben verstärkt eingefordert und konkretisiert werden. In einer wachsenden Zahl von Kommunen wird das Instrument der Freiraumsatzung wie beispielsweise in Frankfurt am Main, Kaiserslautern oder Regensburg bereits eingesetzt. Konkret dargelegt werden weiter Empfehlungen zur Verankerung der Freiraumsatzung im Baugesetzbuch, eine Klarstellung der Formulierung „Gestaltung des Ortsbilds“ unter Berücksichtigung der Klimaanpassung oder Umweltgerechtigkeit sowie die Einführung eines Grünflächenfaktors zur Quantifizierung des Mindestanteils an Grün je Baugrundstück.

Des Weiteren wird sich für die Erweiterung um die Themen der Klimaanpassung wie Hitze-, Dürre-, Überflutungsvorsorge oder Nutzung des Regenwassers im Katalog der Regelungsinhalte der Musterbauordnung ausgesprochen. Die Kurzexpertise kann hier abgerufen werden. Die Handreichung des bdla zum Freiflächengestaltungsplan finden Sie hier

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