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Neues Städtebaurecht am 13. Mai 2017 in Kraft getreten

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Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 wurde am 12. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1057) verkündet. Es trat am 13. Mai 2017 in Kraft.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 Änderungen des Baugesetzbuchs. In Artikel 2 des Gesetzes sind Änderungen der Baunutzungsverordnung enthalten. Darüber hinaus enthält das Gesetz in Artikel 3 Änderungen der Planzeichenverordnung.

Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 25 können Sie auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes einsehen bzw. zum privaten Gebrauch herunter laden (kostenloser Bürgerzugang).

Darüber hinaus weist das BMUB darauf hin, dass das Baugesetzbuch noch in dieser Legislaturperiode durch folgende drei Gesetze geändert werden soll:

  • Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
  • UVPG-Modernisierungsgesetz
  • Gesetzes zur Anpassung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes an europa- und völkerrechtliche Vorgaben

In Kürze stellt der bdla weitere Informationen hierzu im Mitgliederbereich auf bdla.de zur Verfügung.

 

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