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Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der RED III veröffentlicht

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CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III vorgelegt. Der Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat dazu bereits eine Beschlussempfehlung abgegeben. 

Ziel ist es, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen – konkret im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz. Weitere Änderungen betreffen das Bundeswasserstraßengesetz, das Windflächenbedarfsgesetz sowie das Baugesetzbuch. Die Verabschiedung der gesetzlichen Änderungen zu den Planverfahren für sogenannte Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land im BauGB und ROG ist noch vor der Sommerpause im Bundestag geplant.

Bereits die Ampelkoalition hatte 2024 einen entsprechenden Entwurf mit Fokus auf Windenergie an Land und Solarenergie eingebracht, zu dem der bdla Stellung bezogen hatte. Aufgrund des Koalitionsbruchs und anschließender Neuwahlen wurde das Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht zum Abschluss gebracht.

Mit der überarbeiteten RED III-Richtlinie (EU) 2018/2001 hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 auf mindestens 42,5 % zu steigern. Ein zentrales Element der Richtlinie ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien.

bdla: Gesetzesentwurf greift zu kurz

Der bdla ist der Auffassung, dass der vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie nur begrenzte Beschleunigungswirkung entfalten wird. Die Europäische Union hat mit der RED III nicht nur den deutlichen Willen gezeigt, den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu beschleunigen, sondern mit der Richtlinie auch den rechtlichen Rahmen für neue Möglichkeiten der Beschleunigung gesetzt. Die durchaus vorhandenen Chancen zur Planungsbeschleunigung, die die RED III eröffnet, werden nicht ausreichend genutzt. Stattdessen werden unklare Rechtsbegriffe eingeführt, die zu neuen Unsicherheiten statt Vereinfachungen in den Planungs- und Genehmigungsverfahren führen werden.

Gerade in Zeiten beschleunigter Genehmigungs- und Planungsverfahren kommt der integrierten Berücksichtigung von Natur und Landschaft zentrale Bedeutung zu. Landschaftsplaner:innen leisten hierbei einen essenziellen Beitrag – sei es bei der frühzeitigen Konfliktvermeidung, bei der Entwicklung ausgleichender Maßnahmen oder bei der qualitätsvollen Integration erneuerbarer Energieprojekte in die Landschaft.
Der bdla mahnt daher an, die fachlichen Leistungen der Planungsbüros stärker in politische und gesetzgeberische Überlegungen einzubeziehen. Denn nachhaltige Energiewende und qualitätsvolle Landschaftsentwicklung dürfen kein Widerspruch sein.

Bereits 2024 hat der bdla die Broschüre „Landschaftswandel und Planungsbeschleunigung“ veröffentlicht, die zentrale Herausforderungen und Empfehlungen zum Thema zusammenfasst.
Die Publikation ist hier abrufbar: https://www.bdla.de/de/dokumente/bundesverband/publikationen/1878-landschaftswandel-und-planungsbeschleunigung/file

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