Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgelegt. Der bdla nimmt hierzu Stellung.
Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und Infrastruktur- sowie Energiewendeprojekte zu beschleunigen. Der bdla begrüßt das Anliegen, Verfahren effizienter zu gestalten und Doppelprüfungen zu vermeiden. In der vorliegenden Fassung weist der Entwurf jedoch erheblichen fachlichen Klärungs- und Korrekturbedarf auf. Mehrere Regelungen bleiben hinter den angestrebten Zielen zurück oder laufen ihnen teilweise entgegen.
Aus Sicht des bdla bestehen insbesondere Bedenken hinsichtlich
- der fehlenden Plausibilität der vorgesehenen strukturellen Neuordnungen,
- der dysfunktionalen Veränderung von bewährten Prüfverfahren und Planungsinstrumenten,
- der Einschränkung von Beteiligungsrechten mit der Folge einer geringeren Akzeptanz für Infrastrukturentwicklungen sowie
- der Schwächung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Vor diesem Hintergrund hat der bdla eine Position zum Gesetzentwurf erarbeitet und an die zuständigen Mitglieder des Deutschen Bundestages übermittelt. Der Verband wird den weiteren Gesetzgebungsprozess fachlich begleiten und weitere Gespräche im politischen Raum führen. Die erste Lesung im Bundestag ist für Ende Februar 2026 vorgesehen.
Im Jahr 2024 hat der bdla „Empfehlungen für eine landschaftsgerechte Planungsbeschleunigung in Zeiten von Biodiversitäts- und Klimakrise“ veröffentlicht. Der Verband stellt mit dieser Grundsatzposition dar, wie langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren wirksam entlastet und vereinfacht werden können. Denn: Planungsbeschleunigung kann kein Selbstzweck sein.
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