Mit dem ersten Bayerischen Modernisierungsgesetz ist die bisherige Möglichkeit für Kommunen entfallen, eigenständige Freiflächengestaltungssatzungen zu erlassen. Gleichzeitig eröffnet die neue Bayerische Bauordnung eine alternative Regelungsoption: Städte und Gemeinden können künftig Bodenversiegelung, nicht begrünte Steingärten sowie vergleichbare monotone Flächennutzungen mit hoher thermischer oder hydrologischer Belastung beziehungsweise geringem ökologischem oder wohnklimatischem Wert untersagen.
Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Landschaftsarchitekt:innen und Jurist:innen der Bayerischen Architektenkammer sowie des Bayerischen Gemeindetags hat hierzu Satzungsoptionen erarbeitet. Ziel war es, die neuen gesetzlichen Begriffe fachlich zu definieren und für die kommunale Praxis handhabbar zu machen.
Die Muster-Freiflächensatzung setzt auf einen qualitätsorientierten Ansatz, schafft einen flexiblen Rahmen für die Freiflächengestaltung und stärkt deren Beitrag zu Klimaanpassung, Regenwassermanagement, Hitzeschutz und Biodiversität im Siedlungsraum. Damit kann sie nicht nur in Bayern, sondern perspektivisch bundesweit als Instrument zur Umsetzung der EU-Renaturierungsziele in bebauten Gebieten dienen.
Am 23. Februar um 17 Uhr wird die Muster-Satzung im Rahmen der Kammerwahl 2026 in Bayern online vorgestellt.
Den Teilnahmelink finden Sie hier...
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