Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) vorgelegt. Der bdla unterstützt die Verstetigung und Weiterentwicklung grundsätzlich und hat sich mit einem Kurzkommentar an das Ministerium gewandt.
Das 2023 von der Bundesregierung beschlossene ANK verbindet Klima- und Naturschutz und zielt darauf, Ökosysteme zu schützen, wiederherzustellen und widerstandsfähiger zu machen. Das Programm umfasst Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern – von Mooren, Wäldern und Böden über den natürlichen Wasserhaushalt bis hin zu Siedlungs- und Verkehrsflächen. Mit der nun geplanten Weiterentwicklung sollen die bisherigen Ansätze verstetigt, konkretisiert und durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden.
Angesichts der kurzen Beteiligungsfrist zum Entwurf hat der Verband seine Rückmeldung auf exemplarische fachliche Hinweise zu einzelnen Themenbereichen konzentriert.
Für den bdla besonders relevant ist der Themenbereich Siedlungs- und Verkehrsflächen. Der Entwurf sieht hier eine Fortführung und Ausweitung bestehender Förderrichtlinien vor und formuliert Förderziele bis 2045. Dazu zählen die Neuanlage und Aufwertung von 100.000 Hektar artenreichen Grünflächen, 300.000 zusätzliche Stadtbäume und insgesamt 400 Hektar Entsiegelung. Der bdla wertet die weitere Stärkung des natürlichen Klimaschutzes im Siedlungsraum als wichtiges Signal, empfiehlt jedoch, das Ambitionsniveau der genannten Ziele nochmals zu überprüfen und neben der Entsiegelung auch die Reduzierung und Vermeidung weiterer Flächenversiegelung als Ziel zu formulieren. Für eine erfolgreiche Umsetzung kommt den Kommunen eine zentrale Rolle zu: Städte und Gemeinden sollten bei Planung und Umsetzung stärker unterstützt, die langfristige Pflege und Unterhaltung in der Förderung weiter berücksichtigt und bestehende Instrumente der Landschafts- und Freiraumplanung gestärkt werden.
Auch die Weiterentwicklung von Bilanzierungsmethoden für den Siedlungs- und Verkehrsraum ist geplant. Hintergrund ist, dass die Klimaschutzwirkungen der dort umgesetzten Maßnahmen mit den bisherigen Methoden nicht angemessen in der Emissionsbilanz des Landnutzungssektors abgebildet werden können. Die angestrebte Verbesserung ist aus Sicht des bdla sinnvoll. Dabei sollte die Bewertung von Grün- und Freiräumen jedoch nicht auf ihre messbare CO₂-Wirkung verengt werden. Ihre vielfältigen Leistungen insbesondere für Klimaanpassung, Biodiversität, Wasserhaushalt, Gesundheit, Teilhabe und Umweltgerechtigkeit sollten auch bei der Ausgestaltung und Förderung von Maßnahmen angemessen zum Tragen kommen.
Einen weiteren für den bdla relevanten Themenbereich bildet die Stärkung eines naturnahen und resilienten Landschaftswasserhaushalts. Der Entwurf sieht hierzu unter anderem regionale Leitbilder und Umsetzungskonzepte vor und greift mit der „Schwammlandschaft“ den Wasserrückhalt in der Fläche auf. Der bdla empfiehlt, die Maßnahmen großräumig weiterzuverfolgen, die ländliche Flur, den Wald und die Gewässer stärker zusammenzudenken und dabei Synergien für den Umgang mit Hochwasser, Starkregen und Trockenheit zu nutzen.
Der bdla wird die weitere Ausgestaltung des ANK 2.0 und die Umsetzung der für Landschaftsarchitektur relevanten Maßnahmen weiter fachlich begleiten.
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