Am 9.9.2026 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Reform des europäischen Vergaberechts veröffentlicht. Die bislang geltenden drei Vergaberichtlinien sollen künftig in einer einzigen, unmittelbar in den Mitgliedsstaaten geltenden Verordnung zusammengeführt werden.
Aus Sicht der planenden Berufe enthält der Entwurf eine Reihe interessanter Ansätze: so soll das beste Preis-Leistungs-Verhältnis als Leitprinzip der öffentlichen Auftragsvergabe gestärkt werden. Besonders relevant ist zudem die vorgesehene Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten, öffentliche Auftraggeber zur Aufteilung von Aufträgen in Lose zu verpflichten. Dieser nationale Gestaltungsspielraum war in einer im Juli dieses Jahres geleakten Entwurfsfassung noch nicht enthalten und war von der Bundessarchitektenkammer gegenüber der EU-Kommission eingefordert worden.
In einer ersten Analyse sieht die Bundessarchitektenkammer insbesondere bei den Planungswettbewerben und der Vergütung von Planungsleistungen jedoch noch Nachbesserungsbedarf. Mit der Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags beginnt nun das europäische Gesetzgebungsverfahren in dem der bdla über das BAK-Verbindungsbüro eng eingebunden ist.
Den Entwurf der EU-Kommission finden Sie hier...
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