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BAK begrüßt Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E: Wichtiger Schritt für bezahlbares und nachhaltiges Bauen

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Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den am 26. Oktober 2026 veröffentlichten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum Gebäudetyp E. Die Einführung eines eigenständigen Vertragstypus „Gebäudetyp E“ mit Basisstandards ist ein wichtiger und richtiger Schritt, um einfacheres, wirtschaftlicheres und ressourcenschonendes Bauen zu ermöglichen. Damit steht für alle Gebäudetypen ein sicherer Rechtsrahmen für bezahlbares und innovatives Bauen zur Verfügung.

Dachaufstockung Franz-Schmidt-Straße, Berlin © HOWOGE Rentsch

„Der Gebäudetyp E ist eine große Chance, das Bauen wieder bezahlbarer zu machen. Entscheidend ist, dass die Einsparungen durch praxisgerechtere Standards tatsächlich bei den Menschen ankommen, zum Beispiel in Form bezahlbarer Mieten und Wohnkosten. Gerade kommunale Wohnungsbauunternehmen, die niedrige Zielmieten erreichen müssen, können davon profitieren“, erklärte Andrea Gebhard, BAK-Präsidentin.

Die Bundesarchitektenkammer wird den Gesetzentwurf bis zur Frist am 9.11.2026 im Detail prüfen und sich weiterhin für praxistaugliche Regelungen einsetzen, die Planenden und Bauherrschaften Rechtssicherheit geben und qualitätsvolles, bezahlbares Bauen in der Breite ermöglichen.

Der bdla hatte sich bereits im Juni 2024 dem Appell der planenden und prüfenden Berufe an die Bundesregierung „Bezahlbaren (sozialen) Wohnraum sichern – für sozialen Frieden und Demokratie“ für bezahlbaren Wohnraum als ein fundamentales Menschenrecht und Grundlage für ein friedliches und gerechtes Zusammenleben angeschlossen.

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