Aktuelles
In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD beschlossen, das Insektensterben umfassend zu bekämpfen und ein „Aktionsprogramm Insektenschutz“ aufzulegen.
Nachrichten · 30. April 2018
Zum mittlerweile traditionellen Treffen der Förderer des Deutschen Landschaftsarchitektur-Preises hatte die Firma ComputerWorks am 24. April 2018 nach Lörrach eingeladen.
Nachrichten · 26. April 2018
Das Zentrum Stadtnatur und Klimaanpassung der Technischen Universität München hat einen 48-seitigen Leitfaden "Klimaschutz und grüne Infrastruktur in der Stadt" herausgegeben.
Nachrichten · 23. April 2018
Die Bundesstiftung Baukultur lädt am 3. und 4. Mai 2018 zur Baukulturwerkstatt „Stadt und Fahrradmobilität“ nach Karlsruhe ein.
Nachrichten · 10. April 2018
Unter Leitung von Andrea Ziegenrücker, bdla-Fachsprecherin Wettbewerbswesen, hatte sich der gleichnamige bdla-Arbeitskreis am 12. März 2018 in Berlin u.a. mit der Problematik „grauer“ Wettbewerbs- und Vergabeverfahren befasst.
Nachrichten · 21. März 2018
Die FLL-Mitgliederversammlung wählte am 14. März 2018 in Bonn Prof. Dr. Ulrich Kias zum neuen Präsidenten der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau sowie weitere Präsidiumsmitglieder.
Nachrichten · 20. März 2018
Die Vergaberechtsreform 2016 hat eine grundlegende Überarbeitung des AHO-Hefts Nr. 35 "Vergabe freiberuflicher Leistungen im Bauwesen" notwendig gemacht.
Nachrichten · 19. März 2018
Vom 8. bis 9. Juni 2018 versammeln sich Vertreter der Verbände bdla, BGL, DBG, SRL / IfR, DGGL, FLL, GALK in Frankfurt/Main zu ihrem alljährlichen Bundeskongress. Tagungsort ist das Gewerkschaftshaus in der Mainmetropole.
Nachrichten · 15. März 2018
Versichert ist gemäß Standardbedingungen zur Berufshaftpflichtversicherung stets "die gesetzliche Haftpflicht für die Folgen von Verstößen bei der Ausübung der im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeiten/Berufsbilder".
Nachrichten · 15. März 2018
Landschaftsarchitekten sind sich ihres besonderen beruflichen Risikos »Haftung« (= Verpflichtung zum Schadenersatz) sehr wohl bewusst, zumal sie gemäß BGB-Werkvertragsrecht den Erfolg schulden und nicht bloß die Erbringung einer Tätigkeit.
Nachrichten · 15. März 2018
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