Acht Empfehlungen des bdla für eine angemessene Berücksichtigung der Klimaanpassung im Städtebaurecht
Eine Reihe von gesetzlichen Initiativen hat die Bundesregierung bereits im Hinblick auf Klimaanpassung und Klimaschutz angestoßen. Der kürzlich veröffentlichte Entwurf für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz geht dabei in die richtige Richtung.
Die anstehende Novellierung des Baugesetzbuches nimmt der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen nun zum Anlass, wesentliche Elemente für ein klimaangepasstes Städtebaurecht zu formulieren. Die acht Empfehlungen geben prägnante Anstöße, da sich nur durch eine sinnvolle Verankerung im Planungsrecht die epochalen Herausforderungen des Klimawandels in der Praxis angemessen umsetzen lassen.
Der Berufsverband empfiehlt daher der Bundesregierung:
- Stärkung der Klimabelange durch stringente Definition der Begrifflichkeiten,
- Einführung eines grundstücksbezogenen Grünflächenfaktors,
- Etablierung von Orientierungswerten für grün-blaue Infrastruktur und natürliche Klimaanpassung,
- Etablierung von integrierten Freiraumentwicklungskonzepten,
- Stärkung des Entsiegelungsgebots und Normierung eines Verschlechterungsverbots,
- Optimierung der urbanen Kompensation,
- Einführung des Freiflächengestaltungsplans als Teil einer neuen Umbauordnung und
- Ergänzung des Sanierungsrechts und Etablierung von Klimasanierungsgebieten.
Der bdla hat mit seinen im Oktober 2022 veröffentlichten „20 Empfehlungen für eine konsequente Klimaanpassungspolitik mit Schwerpunkt auf Stadtlandschaften“ bereits auf die bedeutende Rolle der Stadtlandschaften zum Gelingen dieser tiefgreifenden Aufgabe hingewiesen. Die acht Empfehlungen sind eine weitere Konkretisierung daraus und sollen der Politik aus Sicht der Landschaftsarchitektur konkrete Lösungen anbieten, wie ein klimaangepasstes Städtebaurecht aussehen kann.
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