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Argumentationshilfen und Praxishinweise für eine angemessene Honorierung

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Der bdla legt zwei Broschüren zum Sachstand der HOAI-Novelle vor. Sie erläutern die Gutachter-Ergebnisse und geben den beteiligten Akteuren Argumentationshilfen und Praxishinweise für eine angemessene und auskömmliche Honorierung an die Hand. 

Grafik: bdla

Der Bruch der vorherigen Regierung von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP verhinderte die Reformierung der HOAI. Dabei lag die vorbereitende Arbeit in Form von zwei Gutachten vor: 

  • die „Evaluierung der Planungsbereiche“, erstellt für das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen,
  • und ein Gutachten zur „Evaluierung der Honorartafeln“ der HOAI, erstellt für das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die beiden Gutachten bilden eine solide Grundlage und zeigen den verantwortlichen Auftraggebern/Vergabestellen sowie Anbietern bzw. Auftragnehmern von Leistungen der Architekten und Ingenieure auf, welche Anforderungen an eine zeitgemäße Leistungserbringung gestellt sind und welche Tafelwerte die HOAI heute aufweisen müsste, um mit dem Vergütungsniveau zur letzten Tafelwert-Evaluation im Zuge der HOAI-Novelle 2013 gleichzuziehen.

Die Veröffentlichung des Honorargutachtens hat zudem zur Folge, dass sich öffentliche Vergabestellen bei ihrer Prognose des voraussichtlichen Vergabeumfangs oder der Wertung eines Angebotspreises nicht mehr nur auf geltende Tafelwerte der HOAI 2021 berufen können. Die nunmehr im Honorargutachten veröffentlichten Honorartafeln bilden vielmehr neue Referenzwerte für die Honorierung von Grundleistungen unter angepassten Anforderungen und Rahmenbedingungen ab. 

Die beiden vom bdla veröffentlichten Broschüren sollen für die Landschaftsplanung sowie für die Objektplanung Freilanlagen

a) die Ergebnisse dieser Gutachten erläutert und

b) den beteiligten Akteuren Argumentationshilfen und Praxishinweise für eine angemessene und auskömmliche Honorierung an die Hand gegeben werden.

Die Autoren der Broschüre „Sachstand HOAI 202X zur Landschaftsplanung 2025“ sind Dieter Pfrommer, ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Landschaftsarchitekten, Stuttgart, und Martin Janotta, Landschaftsarchitekt bdla, Berlin. Autoren der Broschüre „Sachstand HOAI 202X zur Objektplanung Freianlagen 2025“ sind Dieter Herrchen, ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Landschaftsarchitekten, Wiesbaden und Mirjam Mohrlüder, Honorarsachverständige, Wiesbaden.

Die Broschüren stehen bald auch auf der Webseite des bdla kostenfrei zum Download zur Verfügung. 

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