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Neuer bdla-Mustervertrag Landschaftsplanerische Leistungen

Sächsische Landschaft, Windräder des Windparks Bernsdorf-Gersdorf. Foto: Kora27, WikiCommons, Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International

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Exklusiv für die Mitglieder des bdla wurde von Verbandsjustiziar Dr. Sebastian Schattenfroh ein Vertragsmuster für landschaftsplanerische Leistungen entwickelt.

Intensiv mitgewirkt hat der bdla-Arbeitskreis Landschaftsplanung unter Leitung von Fachsprecherin Kerstin Berg, um sicherzustellen, dass der Mustervertrag optimal auf die Anforderungen der Planungspraxis abgestimmt ist.

Gedacht ist das Vertragsmuster zum einen für die Erbringung landschaftsplanerischer Leistungen gemäß §§ 23-27 HOAI. Geregelt werden im Wesentlichen Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen wie auch die Höhe und Parameter des Honorars.

Zum anderen wurde der Planungsvertrag umfassend auf die Erbringung Besonderer und zusätzlicher Leistungen in der Landschafts- und Umweltplanung sowie deren Spezifika ausgerichtet. Regelungsvorschläge zu optionalen Leistungen sowie zu den inhaltlichen, räumlichen und zeitlichen Leistungsgrenzen runden den Mustervertrag praxistauglich ab. Unter dem Stichwort Projektabwicklung werden u.a. Termine und Fristen, die Beauftragung von Nachunternehmern wie auch Fachplanern und die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers definiert.

Das neue Vertragsmuster steht den Mitgliedern des bdla im internen Bereich der Website zum Download zur Verfügung.

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